Freitag 24.04.15, 13:16 Uhr

Newsletter der Linken im Rat 2


Die Linksfraktion im Rat hat einen umfangreichen Newsletter veröffentlicht und schreibt: »Wer geglaubt hat, wegen der Osterferien würde es im April in der Bochumer Politik etwas ruhiger zugehen, die/den müssen wir enttäuschen. Flüchtlingspolitik, Streiks, unsoziale Vorschläge zur Haushaltskrise, Protest gegen TTIP: In diesem Newsletter berichten wir von der Sitzung des Auschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 23. April, von unseren sonstigen Aktivitäten und von einigen mehr oder weniger denkwürdigen Antworten auf unsere Anfragen.Die Themen im Einzelnen: Bochumer Abschiebepolitik: Zahlen und Fakten; Refugees Welcome: Standards nachbessern und verbindlich machen!; Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Bochum rückt in weitere Ferne; Hartz IV: Aufklärung über Unterkunftskosten-Kürzungen gefordert; Kürzungshaushalt konkret: Stadtbücherei; Haushaltsloch: BochumerInnen belasten, Unternehmen beschenken?!; Bochumer Prioritäten: 125.000 Euro für „Schöner Sitzen“; Solidarität mit Kita-Streiks: Anfrage zu Beschäftigungsverhältnissen; Stop TTIP: Linksfraktion weiter aktiv; Veranstaltung: NSU-Komplex auflösen!« Zum Newsletter.


2 Gedanken zu “Newsletter der Linken im Rat

  • Norbert Hermann

    Zum Sozialausschuss/Bericht der Linksfraktion:
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    1. Abschiebungen:
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    Sind Abschiebungen schon eh die brutalste Härte im „Flüchtlings-Welcome“, so ist die Bochumer Praxis, sie überfallartig unangekündigt in tiefster Nacht durchzuführen noch ein Schlag obendrauf. Das geht auch anders, beweisen Nachbarstädte.
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    2. Unterbringungs- und Betreuungskonzept für Flüchtlinge
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    Aus den umfangreichen Unterlagen der Stadt spricht eine hohe Sachkunde – vielleicht hatten sie eine gute Vorlage? Gemessen an der Umsetzung sind sie allerdings blanker Hohn: so wird einem Erwachsenen eine Wohnfläche von 8 qm zugeteilt, Kindern 4 qm (zusätzlich Küche und Sanitärraum). Davon können die Flüchtlinge derzeit allerdings nur träumen. Ein rechtskonform untergebrachter Schäferhund hat mehr zur Verfügung. Und Verfassungsgrundsätzen entspricht das alles schon mal gar nicht: in dem bekannten Asylrechtsurteil des BVerfG vom 18.07.2012 wird festgestellt: das Recht auf Existenzsicherung ist unteilbar – gilt für alle Menschen gleichermaßen. Und im Januar 2010 hat das BVerfG festgestellt, zu diesem Grundrecht gehöre auch die Wohnung. Nach Hartz IV-Sätzen. Das muss für alle gelten! Auch die Personalenge wird korrekt benannt, getan wird auch hier so gut wie nichts.

    In Anbetracht dieser unhaltbaren Praxis (Worte selbst aus Koalitionskreisen: „Da ist Manches jenseits von Gut und Böse“) und in Anbetracht der Tatsache, das die Menschen flüchten aus Opferländer in Täterländer, ist die Gedenkminute (zu Gunsten der Ertrunkenen) zu Beginn der Sitzung bestenfalls als „Betroffenheitsunkultur“ zu bezeichnen. Was zählt ist immer das was getan oder unterlassen wird.
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    3. Hartz IV: Unterkunftskosten und Jobcenter-Jahresprogramm
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    Leider wurde vergessen zu erwähnen, das das Jobcenter, und hierin verantwortlich die Mitträgerin Stadt Bochum, den Hartz IV-Betroffenen Monat für Monat weit mehr als einhunderttausend Euro an Wohnungskosten vorenthält. Aufs Jahr gerechnet geht das in Richtung zwei Millionen. Um soviel höher wäre das zu erwartende städtische Defizit, wenn sie die Leute anständig behandeln würden. Noch schlechter sieht es aus, wenn durch Zu- oder Umzug eine neue Wohnung benötigt wird: Wohnungen sind knapper geworden, für den Betrag der anerkannten Mietobergrenze gibt es kaum noch etwas.
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    Der von der Geschäftsführerin des Jobcenters Frau Fischer, vorgetragene Arbeitsmarktbericht (http://www.jobcenter-bochum.de/fileadmin/filebase/bochum/Sonstige/Jobcenter/AMP2015_web.pdf) wirkt wie aus den Vorjahren abgeschrieben. Klingt wie immer alles ganz toll. Trotzdem steigt seit Jahren die Anzahl der Hartz IV-Abhängigen in Bochum langsam aber kontinuierlich. Eine nachhaltige Vermittlung findet kaum statt, im Ranking liegt Bochum in NRW deutlich hinten. Wobei diese Zahlenklauberei ohnehin nur zur schlechter Qualität führt.

  • F.T.

    Norbert Hermann schrieb:

    „Leider wurde vergessen zu erwähnen, das das Jobcenter, und hierin verantwortlich die Mitträgerin Stadt Bochum, den Hartz IV-Betroffenen Monat für Monat weit mehr als einhunderttausend Euro an Wohnungskosten vorenthält. Aufs Jahr gerechnet geht das in Richtung zwei Millionen.“

    ? Ich lese im Newsletter unter Punkt 4:

    „Mit einer Anfrage haben wir jedoch eine der fragwürdigen lokalen Entscheidungen zum Thema gemacht: Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit geht nämlich hervor, dass den Erwerbslosen in Bochum fast zwei Millionen Euro pro Jahr der tatsächlich angefallenen Kosten der Unterkunft nicht anerkannt werden. Mit unserer Anfrage wollen wir unter anderem klären, wie viele Bedarfsgemeinschaften in Bochum nicht die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten, und aus welchen Gründen sie ihnen verwehrt werden.“

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