Freitag 20.02.15, 10:32 Uhr
Unbequem aber zentral für eine Demokratie:

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit


Die Linksjugend [’solid] Bochum lädt am Dienstag, den 24.2. um 19 Uhr im Sozialen Zentrum zu einer Veranstaltung mit Elke Stevens vom Komitee für Grundrechte und Demokratie ein. Das Thema: „Zum Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Unbequem aber zentral für eine Demokratie“. In der Einladung heißt es: »Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 8 verankert. Es ist zentral für das Funktionieren einer Demokratie, aber aus Angst vor einem umstürzlerischen Souverän, wurde von Beginn an ein einschränkender Artikel ins Grundgesetz aufgenommen. Versammlungen unter freiem Himmel können „durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes“ eingeschränkt werden. Schon 1953 wurde ein solches Gesetz erlassen. Seitdem kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen den sich Versammelnden und der Exekutive. Das Bundesverfassungsgericht hat 1985 in seiner Brokdorf-Entscheidung die Bedeutung dieses fundamentalen Grundrechts für die Demokratie herausgestellt, an der die Exekutive sich messen lassen muss.
Beispiele für rechtswidrige Versammlungsverbote und weitgehende Eingriffe in die Versammlungsfreiheit, z.B. durch Auflagen, gibt es trotzdem immer wieder. In den letzten drei Jahren stand u.a. der Streit um den Umgang mit den Blockupy-Protesten in Frankfurt in der Öffentlichkeit im Vordergrund.
Der Streit ums Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muss immer neu geführt werden, auf der Straße, gegenüber einer breiten Öffentlichkeit und vor Gericht. Aus Informationen zur Geschichte des Streits um das Versammlungsrecht sollen Überlegungen angestellt werden, wie der Streit aktuell weiterzuführen ist.
Über die Referentin
Elke Steven, geb. 1955, Dr. phil., Soziologin und Journalistin, arbeitet als Referentin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie und organisiert seit fast zwei Jahrzehnten die Demonstrationsbeobachtungen. Eine Versammlung für die Versammlungsfreiheit des Grundrechtekomitees wurde 2012 in Frankfurt ebenfalls – rechtswidrig – verboten. Sie publizierte bisher zu Demonstrationsrecht, Demonstrationsbeobachtungen (zuletzt: Blockupy 2013 – Der Frankfurter Polizei-Kessel am 1. Juni 2013), “Innerer Sicherheit”, Friedenspolitik und elektronischer Gesundheitskarte.«