Donnerstag 11.12.14, 12:24 Uhr

Mindestlohn-Lotse


Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schreibt: »Der Dumping-Lohn-Countdown läuft: Nur noch bis zum Ende des Jahres müssen sich Beschäftigte in Bochum mit einem Stundenlohn von unter 8,50 Euro zufrieden geben. „Ab Januar wird der Lohn-Hebel umgelegt – auf Mindestlohn. Dann gilt: 8,50 Euro pro Stunde ist der unterste Lohnsockel in Bochum – für jede Mini-Jobberin, für jede Saisonkraft in Hotels und Gaststätten und für jede Rentnerin, die etwas dazuverdienen muss, um ihre schmale Rente aufzubessern“, sagt Yvonne Sachtje von der NGG.
Die NGG Ruhrgebiet weist jedoch darauf hin, dass es Ausnahmen gibt: bei Langzeitarbeitslosen zum Beispiel. Wer seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet ist, hat erst nach sechs Monaten im neuen Job Anspruch auf den Mindestlohn. Die NGG kritisiert dies und befürchtet einen „Drehtüreffekt“ auf dem heimischen Arbeitsmarkt: „Hier steht uns ein Heuern und Feuern bevor. Arbeitgeber werden Langzeitarbeitslose als billige Arbeitskräfte nutzen, nach einem halben Jahr entlassen und durch neue Langzeitarbeitslose ersetzen“, befürchtet die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet, Yvonne Sachtje. Weitere Ausnahmen gebe es beispielsweise für Praktikanten, Minderjährige und Ehrenamtliche.
„Wir erwarten auch Fälle, bei denen Arbeitgeber Beschäftigte knallhart vor die Alternative stellen: entweder Job mit einem Lohn von unter 8,50 Euro oder Kündigung“, sagt Yvonne Sachtje. Versuche ein Arbeitgeber allerdings, beim Mindestlohn zu tricksen, drohe ihm ein Bußgeld. Die NGG Ruhrgebiet rät allen Arbeitnehmern, die derzeit unter 8,50 Euro pro Stunde verdienen, sich über den neuen gesetzlichen Mindestlohn zu informieren.
Die entscheidenden Fragen hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unter dem Titel „Was bedeutet das Mindestlohn-Gesetz für mich?“ zusammengefasst. Der „Mindestlohn-Lotse“ informiert über Ausnahmen und Sonderregeln. Er gibt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Dazu gehört: „Was tun, wenn der Chef den Mindestlohn nicht zahlen will?“ Der „Mindestlohn-Lotse“ ist im Internet zu finden: www.mindestlohn.de. Mitglieder der Gewerkschaft können sich auch direkt an die NGG Ruhrgebiet wenden:
0208 / 3 05 82 20. Sie erhalten dort Beratung und Rechtsschutz.«