„Die Bundesregierung will auch weiterhin türkische Migranten diskriminieren und das Dogan-Urteil zu Sprachtests beim Ehegattennachzug nicht umsetzen. Das ist eine inakzeptable Missachtung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und zugleich eine Brüskierung der EU-Kommission, deren Anwendungshinweise zur EU-Familienzusammenführungs-Richtlinie sie komplett ignoriert“, erklärt die Bochumer Bundestagsabgeordnete der Linken Sevim Dagdelen zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zum Dogan-Urteil des EuGH. Dagdelen weiter: „Es ist skandalös, dass die Bundesregierung lediglich glaubt eine allgemeine Härtefallprüfung einführen zu müssen. Das ist ein exekutiv organisierter Rechtsbruch.
Seit vielen Jahren schon verweigert die Bundesregierung dem Europäischen Gerichtshof immer wieder die Gefolgschaft, wenn es darum geht, die Rechte türkischer Migrantinnen und Migranten aus dem EU-Türkei-Assoziationsabkommen umzusetzen. Dass diese rechtsstaatswidrige Verweigerungshaltung nun unter Mitwirkung von Außenminister Steinmeier fortgesetzt wird, ist ein politisches Armutszeugnis für die SPD. Die vereinbarte Härtefallregelung ist in der Praxis zudem weitgehend unwirksam, weil die richterlichen Vorgaben nur sehr restriktiv umgesetzt werden.
Zwar räumt die Bundesregierung ein, dass der bisherige Erlass des Auswärtigen Amtes nur eine vorläufige Umsetzung des Urteils sei. Der genaue Umsetzungsbedarf werde noch geprüft, und dabei werde auch überlegt, ob an der Regelung insgesamt festgehalten werden soll. Doch die Unvereinbarkeit der strengen deutschen Regelung mit EU-Recht steht jetzt schon fest.
Die Bundesregierung muss auf Sprachnachweise beim Ehegattennachzug zu türkischen Staatsangehörigen ab sofort verzichten. Die Linke fordert darüber hinaus seit 2007, die menschenrechtswidrige Beschränkung des Ehegattennachzugs insgesamt zu beenden.“
Freitag 05.09.14, 14:21 Uhr