Dienstag 02.09.14, 16:44 Uhr

Das Konzerthaus wird teurer


Die Stadt Bochum ist pleite, hat eine Haushaltssperre verhängt und will nun mit einer äußerst fragwürdigen Dringlichkeitsentscheidung noch vor der nächsten Ratssitzung den bisherigen Beschluss über den Bau des Konzerthauses kippen und für 1,1 Millionen Euro einen Verwaltungstrakt an das Konzerthaus anbauen. Um das Vorhaben in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, hat die Stiftung, die das Konzerthaus sponsert, eine  Spende von 600.000 Euro angeboten. Die Beschlussvorlage der Verwaltung ist entgegen der üblichen Praxis nicht im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. Zu dem Vorgang erklärt der Fraktionsvorsitzende der Linken im Rat der Stadt Bochum, Ralf-D. Lange: „Wir als Linke finden dieses Vorgehen im Zusammenhang mit dem Musikzentrum abenteuerlich. Der Kostenrahmen für dieses Leuchtturmprojekt wurde durch einen Ratsbeschluss eindeutig gedeckelt. Wenn jetzt eine private Stiftung noch einmal Geld aufgetrieben hat, dann sollte dies unseres Erachtens dazu dienen, angesichts der prekären Haushaltslage den Anteil der verplanten öffentlichen Gelder entsprechend zu reduzieren oder als Rücklage für die jetzt schon wahrscheinliche Überschreitungen des Baubudgets zu verwenden. Da die Namen der Spender nicht genannt werden, drängt sich der Verdacht auf, dass das Geld von städtischen Gesellschaften kommt. Angesichts der desolaten Haushaltslage wird dadurch indirekt der Haushalt belastet oder das Geld wird über Gebührenerhöhungen, die die BürgerInnen zusätzlich belasten, aufgebracht. Fragwürdig bleibt auch das Vorgehen, dies alles in einem Dringlichkeitsverfahren durchzupeitschen, bei dem lediglich die Oberbürgermeisterin und ein (!) Ratsmitglied die Schenkung annimmt und damit einhergehend die Realisierung der zusätzlichen Verwaltungsräume gutheißt. Es braucht nicht viel Phantasie um sich auszumalen, dass dieses einzelne Ratsmitglied sicherlich kein Kritiker des geplanten Millionenprojektes sein wird. Hier werden in einem Hau-Ruck-Verfahren Sachzwänge geschaffen, die den Rat bei der nachträglichen demokratischen Abstimmung in seiner freien Entscheidung beeinflussen könnten.“