Dienstag 27.05.14, 17:00 Uhr

Keine Räume für Nazis 2


In einem Offenen Brief an die Mitglieder des Rates der Stadt Bochum schreibt der Antifa-Klüngel: »Mit dem Einzug von gleich drei rechten Parteien in den Rat der Stadt Bochum tun sich für diese neue Möglichkeiten auf. Wie groß die Handlungsspielräume von NPD, „Pro-NRW“ und der AfD wirklich sind, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Neben der Hoffnung, realen Einfluss auf die politische Entscheidungsfindung ausüben zu können, eröffnet sich mit einem Sitz im Stadtrat auch die Möglichkeit an finanzielle und infrastrukturelle Ressourcen zu gelangen. So erhalten Ratsmitglieder Aufwandsentschädigungen und es werden ihnen Räume zur Verfügung gestellt, die sie für ihre Zwecke nutzen können. Nun liegt es an der Stadt Bochum, einen Umgang mit den rassistischen Parteien und deren Anträgen im Rat zu finden.
Eine demokratische Selbstverständlichkeit muss dabei sein die rechten Parteien konsequent zu isolieren und ihnen keine Geschenke in den Schoss zu legen. So haben Pro-NRW und die NPD keinen Fraktionsstatus und damit kein Anrecht auf ein eigenes Büro. Dennoch war die Stadt in der Vergangenheit wohlwollend bereit, der NPD ein eigene Geschäftsstelle in der Junggesellenstraße 8 zuzugestehen. Von hier aus konnte der NPD-Landesvorsitzende Claus Cremer seine rassistische Ideologie verbreiten und z.B. den Nazi-Aufmarsch am 1. Mai in Duisburg organisieren. Mit dieser nazifreundliche Raumvergabepraxis muss endlich Schluss sein! Auch die Räumlichkeiten von „Pro-NRW“ waren bereits Treffpunkt der militanten Neonazis-Szene. So nutzen Neonazis aus dem Milieu der „Autonomen Nationalisten“ in Radevormwald die „Pro-NRW“ Fraktionsräume um auf städtische Kosten Flugblätter zu kopieren und als Ausgangspunkt für Aktionen: http://www.ksta.de/region/pro-nrw-enormes-potenzial-fuer-gewalttaten,15189102,16202398.html
Was passiert wenn erst einmal eine handlungsfähige Naziszene entsteht haben die Ereignisse am Sonntag in Dortmund gezeigt. Hier griffen 25 bewaffnete Neonazis eine Wahlparty an und versuchten das Rathaus zu stürmen: http://www.focus.de/politik/deutschland/sturm-einer-wahlparty-neonazis-greifen-rathaus-in-dortmund-an_id_3871884.html
Geben sie Nazis in Bochum keinen Spielraum, streuen sie ihnen keine Rosen auf den Weg!
Kein Ort, Kein Platz, keine städtischen Räume für Neonazis und Rechtspopulisten!«


2 Gedanken zu “Keine Räume für Nazis

  • Martin

    Lieber Antifa-Klüngel,

    leider liegen die Dinge nicht so einfach, wie Ihr es schreibt.

    Wir übersenden Euch nachstehend einen Auszug aus der Gemeindeordnung des Landes NRW.
    Dort sind die Zuwendungen an Einzel-Ratsmitglieder in Abs. 3 geregelt.

    Dieser Passus ist erst vor ca. 6-7 Jahren in die GO aufgenommen worden.
    Vor dem Hintergrund der Absenkung bzw. Aufhebung der Sperrklausel bei den Kommunalwahlen.

    Die Stadt ist demnach verpflichtet, auch Einzel-Ratsmitgliedern „Sachmittel und Kommunikationsmittel“ zur Verfügung zu stellen.

    Alternativ könnte der Rat auch beschließen, den Einzel-Ratsmitgliedern „finanzielle Zuwendungen“ zu gewähren. Bei deren Höhe wäre man gehalten, sich an der Höhe der Zuwendungen an die Fraktionen zu orientieren !!

    Das heißt für Bochum konkret derzeit:
    Zuwendung an die kleinste Fraktion (3 Mitglieder) 109.000 Euro jährlich.

    Zuwendung an eine Rats-Gruppe (2 Mitglieder) 2/3 hiervon – also ca. 70.000 Euro

    Ein Einzel-Ratsmitglied hätte dann Anspruch auf nicht mehr als die Hälfte der Gruppenzuwendung: also auf etwa 35.000 Euro jährlich.

    Vor diesem Hintergrund hatte sich die Stadtverwaltung 2009 entschlossen, dem NPD-Ratsmitglied den Raum, Telefon und PC in einem städtischen Gebäude zur Verfügung zu stellen.

    Und nicht etwa der NPD per Ratsbeschluss pauschal 35.000 Euro jährlich zu überweisen.

    Oder würdet Ihr das besser finden ??

    Theoretisch könnte die Stadt bzw. der Rat der Stadt natürlich auch den Rechtsextremisten die Mittelzuwendung – gesetzeswidrig – kürzen oder ganz verweigern.

    Die dagegen gerichtete Klage der Rechtsextremisten würde die Stadt mit Sicherheit verlieren.
    Der Prozess und der Sieg vor Gericht würde von den Rechtsextremisten propagandistisch ausgeschlachtet werden.
    Diesen Triumph wollen wir Ihnen nicht gönnen !!

    ————————————————————————————————

    Auszug:
    § 56 Gemeindeordnung NRW
    Fraktionen
    (1)…
    (2)…

    (3) Die Gemeinde gewährt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen
    zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die
    Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen sind in einer besonderen Anlage zum
    Haushaltsplan darzustellen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in
    einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist.

    Eine Gruppe erhält mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen
    entspricht, die die kleinste Fraktion nach Absatz 1 Satz 2 erhält oder erhalten würde.

    Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde in
    angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner
    Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung.

    Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte.

    In diesem Fall ist nach den Sätzen 2 und 3 zu verfahren.

  • Martin Budich Autor des Beitrags

    @ Martin
    Die hier wiedergegebene Argumentation von Verwaltung, SPD und Grünen ist der untaugliche Versuch zu rechtfertigen, warum in den letzten fünf Jahren einem Nazi ein Raum in einem städtischen Gebäude zur Verfügung gestellt wurde.
    Abenteuerlich ist dabei die Behauptung, dass ein einzelnes Ratsmitglied Anspruch „auf etwa 35.000 Euro jährlich“ hätte.
    In der Gemeindeordnung heißt es:
    „Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte.“
    Dies ist quasi ein Besserstellungsverbot für einzelne Ratsmitglieder. Es benennt eine Obergrenze und auf keinen Fall eine Mindestsumme.
    Definiert ist dagegen, was die Stadt einem Ratsmitglied zur Verfügung stellen muss:
    „in angemessenem Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung“.
    Das bedeutet, dass die Stadt einem Ratsmitglied ein Notebook und einen Internetanschluss bezahlen muss, mehr braucht es nicht.
    Dass eine Gruppe evtl. einen Raum braucht, um sich zu koordinieren, kann ein ernsthaftes Argument sein. Dass einem einzelnes Ratsmitglied ein Raum gestellt werden muss oder entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, ist durch nichts in der Gemeindeordnung begründet.
    In der letzten Woche wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht, dass die Stadt Bochum verurteilt, Menschen die Staatsbürgerschaft nicht zu verweigern, weil sie nicht genügend Sprachkenntnisse haben. Es wäre erfreulich, wenn die Stadt Bochum statt aufwendige Gerichtsverfahren gegen MigrantInnen zu führen, entschlossen – notfalls auch juristisch – dafür sorgt, dass Nazis keine öffentlichen Räume nutzen können.

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