Sonntag 11.05.14, 12:31 Uhr

Online-Ahnenforschung im Stadtarchiv


Im Jahr 2125 werden nach den heutigen Bestimmungen die Geburtsurkunden derjenigen BochumerInnen im Stadtarchiv veröffentlicht, die 2014 hier geboren wurden. Die Heiratsurkunden nach 80 Jahren, das Sterberegister nach 30 Jahren. Die Stadt Bochum beschreibt in einer Pressemitteilung ihren Service zur Ahnenforschung: »Das Stadtarchiv bietet seit zwei Jahren einen besonderen Service für Nutzerinnen und Nutzer von Personenstandsunterlagen. Insbesondere Familienforscherinnen und -forscher dürften sich darüber freuen: Sie können nämlich mit der Spurensuche nach den eigenen Vorfahren vom heimischen Sofa aus beginnen. Zwei umfangreiche Verzeichnisse hat das Stadtarchiv dafür nun aktualisiert online gestellt.
Die beiden Verzeichnisse im pdf-Format mit Namen, Geburtsdatum, Standesamt und Urkunden-Nummern zu den Geburts- und den Heiratsregistern stehen für Recherchen auf der Internetseite des Stadtarchivs unter dem Link „online-Findbücher“ zur Verfügung. Trotz ihres erheblichen Seitenumfangs – fast 5.000 Seiten zu den Geburtsregistern sowie 5.800 Seiten zu den Heiratsregistern – geht die Suche nach den Namen der Vorfahren über die Suchfunktion verhältnismäßig schnell.
Grundlage dieser Verzeichnisse sind die Personenstandsregister des Standesamtes, die das Stadtarchiv seit Inkrafttreten des Personenstandsreformgesetztes zum 1. Januar 2009 jährlich übernimmt. Die ältesten Urkunden stammen aus dem Jahr 1874, weil die Beurkundung des Personenstandes seit dieser Zeit per Reichsgesetz vorgeschrieben war. Es handelt sich dabei um Original-Urkunden, die im Standesamt als sogenannte Erstbücher über einen längeren Zeitraum handschriftlich geführt wurden und die es dauerhaft zu erhalten und vor Beschädigungen zu schützen gilt. Neben den Benutzungswünschen haben die Archivare daher auch die Bestandserhaltung im Blick. Deshalb finden sich auf der Internetseite ebenfalls wichtige Hinweise zur Benutzung der Personenstandsregister sowie den damit verbundenen Kosten.
Wegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen gelangen die Geburtsurkunden erst nach 110 Jahren ins Stadtarchiv, die Heiratsregister nach 80 und die Sterberegister nach 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Schutzfristen und der Übernahme ins Stadtarchiv sind diese Quellen jedermann zugänglich. Jährlich einmal – nach der Übernahme der Daten aus dem Standesamt – werden die Verzeichnisse aktualisiert. Beide Verzeichnisse verfügen über ein Vorwort, in dem die Standesämter mit den Jahresangaben der bisher erfassten Heiratsregister genannt werden. Das Namensverzeichnis zu den Geburtsregistern von 1874 bis 1903 enthält alle vom Stadtarchiv übernommenen Register.
Besonderer Dank bei der Erstellung des Namensverzeichnisses zu den Heiratregistern gilt zwei ehrenamtlichen Mitarbeitern: Dieter Schacht und Bernd-Ulrich Lammers. Da die Heiratsdaten aus den ersten Jahren noch nicht beim Standesamt elektronisch erfasst sind, haben die beiden in mühevoller Fleißarbeit die Datenerfassung aus den Heiratsregistern übernommen und sitzen an vielen Tagen im Jahr im Lesesaal des Stadtarchivs.
Fehlt noch das Verzeichnis zu den Sterberegistern. Diese Urkunden sind im Stadtarchiv von 1874 bis 1983 archiviert. Von den dazugehörigen elektronischen Daten sind aber erst die letzten beiden Jahrgänge, 1982 und 1983, übernommen worden. Da die Sterbedaten einiger zurück liegender Jahrgänge bereits im Standesamt elektronisch erfasst wurden, sollen sie sukzessive übernommen, erfasst und für ein Verzeichnis zu den Sterberegistern verarbeitet werden, damit auch diese von Genealogen und für andere Personenstandsrecherchen vom heimischen Sofa aus genutzt werden können.«