Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat an die SPD- und CDU-Bundestagsabgeordneten aus der Region appelliert, auf die geplante Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für Langzeitarbeitslose zu verzichten. Während der parlamentarischen Beratungen im Bundestag in den kommenden Wochen müsse der vorliegende Mindestlohn-Gesetzentwurf in diesem Punkt nachgebessert werden.
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 ist nach Ansicht der NGG Ruhrgebiet ein großer Erfolg. Davon würden zahlreiche Beschäftigte – insbesondere im Bäckerhandwerk und bei den Backshops – profitieren. „Dass die geplante Lohnuntergrenze für Langzeitarbeitslose nicht gelten soll, ist allerdings ein Wermutstropfen. Allein in Bochum wären 8.720 Menschen davon betroffen.
Wenn sie nach der Arbeitslosigkeit einen neuen Job finden, dürfen Chefs ihnen nach der Einstellung deutlich weniger zahlen als den gesetzlichen Stundenlohn von 8,50 Euro. Und das sechs Monate lang – ein Unding“, sagt Yvonne Sachtje. Für die Geschäftsführerin der NGG Region Ruhrgebiet gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, Langzeitarbeitslose von der geplanten einheitlichen Lohnuntergrenze auszunehmen. Damit werde der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ unterlaufen.
Wenn es bei der Ausnahme bliebe, drohe ein regelrechter Drehtüreffekt. Dann würden, so die Befürchtung der NGG, Langzeitarbeitslose für sechs Monate zu Dumpinglöhnen beschäftigt und von Betrieben anschließend wieder nach Hause geschickt. „Wenn Ausnahmen erlaubt sind, dann werden sie auch schamlos genutzt. Langzeitarbeitslose werden so zu einer ‚Niedriglohnreserve’ degradiert. Es ist zu befürchten, dass Unternehmen die ‚billigen‘ Langzeitarbeitslosen nutzen, um reguläres Personal zu ersetzen“, sagt Sachtje. Um diesen Verdrängungswettbewerb beim Mindestlohn zu verhindern, müsse die Ausnahme vom Tisch.
Sonntag 27.04.14, 09:27 Uhr