Montag 27.01.14, 18:30 Uhr

Transparenz bei städtischen Töchtern


Die Aufsichtsratssitzungen der städtischen Gesellschaften wie Stadtwerke (GmbH, Holding und Netz), EGR oder VBW sollen transparenter werden. Das beantragt die Linksfraktion in der nächsten Ratssitzung am kommenden Donnerstag. Um das zu erreichen, sollen die Aufsichtsratssitzungen soweit wie möglich, ähnlich wie beim Rat und seinen Ausschüssen, in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufgeteilt werden. In einer Stellungnahme hierzu heißt es: »Die Geschicke der städtischen Töchter werden maßgeblich durch die Aufsichtsräte gelenkt. Diese tagen jedoch nichtöffentlich und ihnen gehören nicht alle im Rat vertretenden Parteien an. Die demokratische Kontrolle ist demnach eingeschränkt.
„Durch die zunehmende Auslagerung städtischer Aufgaben in Unternehmen mit privater Rechtsform nimmt auch das Demokratiedefizit zu“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende Uwe Vorberg. „Denn dann werden diese Belange nicht mehr im Rat diskutiert und entschieden, sondern nur noch von einigen wenigen Aufsichtsratsmitgliedern, die zudem  nichtöffentlich tagen und an die Schweigepflicht gebunden sind. Es gibt aber Tagesordnungspunkte (z.B. Grundsatzentscheidung zur Beteiligung an anderen Unternehmen; Ausbildungsanstrengungen oder Qualität der Versorgung), die in die Öffentlichkeit gehören.“
Mit einer Trennung in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil – wie es auch im Rat üblich ist – kann die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratmitglieder auf die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte beschränkt werden. Außerdem soll nach Willen der Linksfraktion der Rat vor allen wichtigen Entscheidungen der Aufsichtsräte angehört werden, die Protokolle des öffentlichen Teils allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden und die Presse über die Tagesordnungspunkte vor der Aufsichtsratssitzung informiert werden.
Bisher galt der Vorschlag einer Teilöffnung der Aufsichtsratssitzungen als rechtlich bedenklich. Die Linksfraktion bezieht sich auf zwei wegweisende Gerichtsurteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg (Az. RN 3 K 04.1408) und des Bundesgerichtshofes (Az. III ZR 294/04). Eine Expertise der Anwaltskanzlei Michels, Lederer und Michels aus Essen, die der Linksfraktion vorliegt, kommt zu dem Ergebnis, dass diese Urteile kommunal übertragbar sind. Das gilt zumindest für fakultative Aufsichtsräte bei öffentlichen Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. In ihrem Antrag bittet die Linksfraktion die Verwaltung ferner darum, zu überprüfen, ob dieses Verfahren auf alle städtischen Gesellschaften übertragen werden kann. Das ist das Ziel der Linken im Rat.«