Montag 13.01.14, 09:27 Uhr

DüBoDo: Über Recht und Gesetz


In vergangenen Jahr wurden durch den Landesbetrieb Straßen.NRW im Rahmen des Weiterbaus der DüBoDo in Bochum (Opel-Querspange) mit den ersten Arbeiten begonnen. Die Bürgerinitiative gegen den Bau der DüBoDo hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, zu welchen erheblichen Vorfällen und Problemen es gekommen ist:  »Ende November und im Dezember kam es zu einer illegalen Abholzungsmaßnahme an der Ecke Markstraße/Höfestraße. Die jeweiligen Grundstücke waren nicht im Besitz/Eigentum von Straßen.NRW oder der Stadt Bochum, noch gab es eine Erlaubnis zu einer radikalen Abholzung der Bäume. Inzwischen gibt es zwei einstweilige Verfügungen gegen diese Maßnahmen und eine Strafanzeige gegen unbekannt durch die Eigentümer/Pächter.
Unter Missachtung des Durchfahrtsverbots für LKW über 7t, wird die Höfestraße durch Baustellenfahrzeuge befahren. Trotz Beschwerde an Straßen.NRW durch die Anwohner, wurde das letzte Baustellenfahrzeug am 11.12.2013 gesehen.
Im Oktober kam es zur überraschenden Vollsperrung der Schattbachstraße/Ecke Höfestraße, ohne dass es zu einer frühzeitigen Ankündigung der Sperrung kam. Ebenso wurde keine Umleitung beschildert und aufgestellt. Autofahrern, die überrascht vor dem gesperrten Ende der jeweiligen Straße standen, wurde lapidar gesagt, die Sperrung würde nur für ganz kurze Zeit bestehen, tatsächlich bestand sie aber mindestens drei Tage.
Im Bereich Berger Höfe ist im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme ein Grundstück enteignet worden. Das dahinter liegende weiterhin im Privatbesitz verbliebene Feld wurde hierdurch von der Anbindung an die zu befahrende Straße abgeschnitten und kann deshalb mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht mehr erreicht werden.
Im Sommer wurden an allen entsprechenden Zufahrtsstraßen (Höfestraße, Schattbachstraße u.a.) Umleitungsschilder aufgestellt, obwohl es überhaupt nicht nötig war. Es gab nichts zu sperren und umzuleiten. Autofahrer waren deutlich irritiert. Hinzu kam, dass an jeder Zufahrtsstraße im Baustellenbereich eine andere, sich jeweils widersprechende Umleitungsempfehlung angegeben war. Dies führte zu zusätzlicher Irritation und ständigem, belästigendem Nachfragen von Kraftfahrern bei den Anwohnern.
Zum Bau des Regenrückhaltebeckens an der Straße „Am Palmberg“ hat Straßen.NRW unerlaubterweise, ohne den Eigentümer zu fragen, einen Teil des Privatgrundstücks zu einem Schotterweg ausgebaut, um den Baustellenverkehr zum Regenrückhaltebecken zu ermöglichen. Straßen.NRW ist der Aufforderung des Eigentümers auf Rückbau des Schotterwegs bislang nicht nachkommen. Nicht einmal eine Entschädigung wurde von Straßen.NRW angeboten Man reagiert einfach nicht. Es bleibt nur noch der Rechtsweg.«