Donnerstag 19.12.13, 20:22 Uhr

Mieterverein: LEG verlangt zuviel Miete


Der Bochumer Mieterverein informiert: »Die ehemals landeseigene, inzwischen aber privatisierte LEG scheint es sich zur Angewohnheit zu machen, bei Mieterhöhungen grundsätzlich vom Oberwert der Preisspanne des Mietspiegels auszugehen. Nach Witten im Sommer und Dortmund im Herbst sind nun auch in Bochum solche Mieterhöhungsverlangen aufgetaucht. Der Mieterverein Bochum warnt davor, ihnen zuzustimmen, denn dieses Verfahren benachteiligt Mieter und ist ohne konkrete Begründung unzulässig.
Dem Verein liegen mehrere Mieterhöhungsverlangen aus der Hauptstraße in Bochum Langendreer vor, in denen der „Basiswert laut Mietspiegel“ für die Baualtersklasse 1930 bis 1969 mit 5,35 € pro qm angegeben wird. Tatsächlich steht jedoch 5,31 € im Mietspiegel. Die angegebene Preisspanne beträgt 5,28 bis 5,35 € – verlangt wird also der Oberwert. Pressesprecher Aichard Hoffmann: „Das sind zwar nur 4 Cent Unterschied, aber immerhin pro Quadratmeter und Monat. Kleinvieh macht auch Mist, und wenn man sich vorstellt, dass die LEG allein in Bochum 1.300 und in ganz NRW 95.000 Wohnungen hat, läppert sich das.“
Bei Mieterhöhugen verlangen die Gerichte bei Abweichungen vom Mittelwert der Preisspanne grundsätzliche eine fundierte Begründung.
Die Mieterhöhungsverlangen der LEG enthalten jedoch nichts darüber. Erst in diesem Sommer war die LEG in einem vergleichbaren Verfahren vor dem Amtsgericht Witten gescheitert (AZ: 619/12).
Doch dies ist nicht der einzige Fehler in den Mieterhöhungen. „Außer der Preistabelle enthält der Mietspiegel eine Liste an Zu- und Abschlägen für bestimmte Eigenschaften“, erläutert Sabine Mosler, zuständige Rechtsberaterin beim Mieterverein Bochum. Auch hierbei enthalten die Mieterhöhungeverlangen der LEG Fehler, insbesondere bei den Themen Bodenbelag, Rolläden und Durchgangszimmer. Mosler: „Jede Mieterhöhung ist hier anders, aber es fällt auf, dass Zuschläge zu unrecht erhoben, Abschläge nicht gemacht worden sind. In Einzelfällen liegt die verlangte Miete um mehr als zehn Euro über dem, was zulässig wäre.“
Der Mieterverein rät deshalb allen Betroffenen, nicht vorschnell zuzustimmen, sondern die Schreiben der LEG vor Ablauf der Zustimmungsfrist juristisch prüfen zu lassen. In seiner Geschäftsstelle in der Brückstraße 58 hält er außerdem einen „Ratgeber Mieterhöhung“ bereit, der kostenlos auch an Nicht-Mitglieder abgegeben wird. Diesen kann man auch aus dem Internet herunterladen: www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/