Freitag 13.12.13, 14:47 Uhr

Defizite bei den Alten- und Pflegeheimen


Die Soziale Liste im Rat schreibt: »Die städtischen Alten- und Pflegeheime erfüllen derzeit nicht alle gesetzlichen Anforderungen, die in wenigen Jahren verbindlich sein sollen. Insbesondere bei der Anzahl der Einzelzimmer gibt es Defizite. Ob die Auflagen zum Brandschutz erfüllt werden, bleibt offen. Nur über den sog. Bestandsschutz erfüllen zwei Einrichtungen „zum jetzigen Zeitpunkt“ die baulichen Anforderungen aus dem „Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Dies geht aus einer Mitteilung der Verwaltung zur 35. Ratssitzung hervor.
Vor dem Hintergrund der Umstände und Gründe der Verlegung der Bewohner_innen des Antonius Stifts stellte die Soziale Liste eine entsprechende Anfrage, die nun beantwortet wurde (Vorlage 20132264). Für die 4 städtischen Alten- und Pflegeheime teilt die Verwaltung der Sozialen Liste mit:
a) Haus am Glockengarten: Bestandsschutz, Anpassung bis zum 31.07.18 bei der Anzahl der Einzelzimmer, Mindestflächen von Gemeinschaftsräumen und Teilen der Bewohnerzimmer, sowie den individuellen Sanitäranlagen erforderlich.
b) Haus an der Grabelohstraße: Bestandsschutz, Anpassung bis zum 31.07.18 bei der Anzahl der Einzelzimmer, Mindestflächen von Gemeinschaftsräumen und Teilen der Bewohnerzimmer, sowie der Gesamtfläche erforderlich.
c) Haus an der Bayernstraße: Anforderungen sind ohne Bestandsschutz erfüllt.
d) Haus an der Graf-Adolf-Straße: Anforderungen sind ohne Bestandsschutz erfüllt.
Auf die Frage nach der Quote der Einzelzimmer heißt es in der Vorlage der Verwaltung:
Haus an der Grabelohstraße z. Zt. 54,8 %, Haus am Glockengarten z. Zt. 71,0 %, , z. Zt. Haus an der Graf-Adolf-Straße 83,3 %, Haus an der Bayernstraße z. Zt. 90,9 %.«