Montag 09.12.13, 15:41 Uhr

Am Ladenöffnungsgesetz vorbei?


Am kommenden Mittwoch stehen im Haupt- und Finanzausschuss die verkaufsoffenen Sonntage auf der Tagesordnung. Die Linke im Rat wendet sich gegen die neun vorgeschlagenen verkaufsoffenen Sonntage in Bochum und schreibt: »Viele dieser Tage könnten nur am Ladenöffnungsgesetz vorbei genehmigt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass an eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe hohe Anforderungen zu stellen sind. Der Sonntag ist danach weiterhin besonders schützenswert.
Dazu erklärt das Ratsmitglied Der Linken Ralf Feldmann:
„Die Wünsche des Einzelhandels sind mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich nicht gemeint.  Die anlassbezogenen Gründe, die das Ladenöffnungsgesetz NRW vorschreibt, sind zum Teil absurd konstruiert, wie z.B. ein Frühlingsfest im Kleingartenverein, ein Fest der Freiwilligen Feuerwehr oder die Automeile.  Für die Beschäftigten im Einzelhandel verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen (zunehmende Flexibilisierung mit Teildiensten, Minijobs etc). Ihre Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben wird erschwert. Die Sonntage müssen für sie als Inseln der Ruhe und zeitlichen Freiheit erhalten bleiben. Das ist wichtiger als die vom Handel konstruierten Konkurrenzzwänge.  Liberalisierte Öffnungszeiten nützen nur den „Großen“: großen Einzelhändlern und großen Städten. Dieser Konkurrenzkampf wird auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen, die sich dem Zwang zur Sonntagsarbeit freiwillig unterwerfen.“
Nach Ansicht der Linksfraktion ist die Sonntagsruhe nicht nur für religiöse Menschen eine wichtige Errungenschaft. Der freie Sonntag bietet eine Verschnaufpause von einem immer hektischer werdenden Alltag.«