Mittwoch 10.07.13, 20:28 Uhr

Alternative zum Bankeinzug


Die Stadtwerke Bochum sind ein öffentliches Unternehmen und haben deshalb aus Sicht der Linksfraktion im Rat  eine besondere soziale Verantwortung.Der Bundesgerichtshof hat nun mit einer Entscheidung die Stadtwerke gezwungen, sich etwas sozialer zu verhalten. Das thematisiert die Linksfraktion in einer Anfrage, die sie heute gestellt hat: »Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Stadtwerke Bochum ihren KundInnen nicht mehr vorschreiben dürfen, auf welchem Weg sie ihre Rechnung zu begleichen haben. So können die KundInnen nicht zum Lastschriftverfahren gezwungen werden. Es müssen künftig mindestens zwei Zahlungsarten zur Auswahl stehen. Die Stadtwerke Bochum haben laut Presseberichten von ihren monatlichen ZahlerInnen eine Einzugsermächtigung verlangt. In seinem Urteil weist der BGH darauf hin, dass dies gerade für einkommensschwache Menschen ein Problem darstellt, weil sie häufig kein Girokonto haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  • Wie war die bisherige Praxis bei den Zahlungen?
  • Wurde Menschen in der Vergangenheit der Bezug von Stadtwerkeenergie aufgrund der Zahlungsart verweigert? Wenn ja, wie vielen in den letzten 2 Jahren?
  • Wie soll die künftigen Zahlungsmodalitäten nach dem Gerichtsurteil geregelt werden?
  • Welche Zahlungsmöglichkeiten haben Menschen ohne Konto?