Die Piratenpartei Bochum ist “fassungslos anlässlich eines Bußgeldverfahrens bis zu 1.000 € gegen eine Gruppe von Aktivisten, nur weil diese am Karfreitag gemeinschaftlich den Film “Das Leben des Brian” im Sozialen Zentrum gesehen haben” und schreiben in einer Mitteilung: »Das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz verbietet die Vorführung von Filmen, die nicht explizit durch das Kultusministerium zur Aufführung am Karfreitag als geeignet anerkannt sind. Mit Sorge wird der Ausgang des Verfahrens betrachtet. “Unter Religionsfreiheit verstehen wir Piraten nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung.” sagt Christina Worm, Rechtsanwältin und Bundestagskandidatin der Piraten, “Nach dem Grundgesetz Art. 4 hat der Staat die ungestörte Religionsausübung zu gewährleisten, allerdings kann ich nicht nachvollziehen, warum eine Filmvorführung eine Gefahr oder Störung der Gläubigen ist. Ich hoffe, dass das Rechtsamt der Staat Bochum den Ermessensspielraum der “kann”-Bestimmung nutzt und dabei komplett von einem Bußgeld absieht.”
“Grundsätzlich gehört das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen unter diesem Aspekt auf den Prüfstand. Das die verordnete Stille durch eine Filmvorführung getrübt wird, während im Fernsehen auf vielen Kanälen Actionfilme laufen, ist zu bezweifeln” erklärt Simone Brand, Abgeordnete im Landtag NRW.
Wir Piraten stehen für eine starke Trennung von Staat und Kirche, jeder Mensch soll leben und glauben können wie er es möchte, solange die Freiheit anderer Menschen dadurch nicht eingeschränkt wird.«
Sonntag 07.07.13, 20:20 Uhr