Mittwoch 08.05.13, 14:00 Uhr

Fragen zur Bochumer Abschiebepraxis 1


Andreas Stiewe kommentiert die gestrige Mitteilung der Verwaltung zur vorläufigen weiteren Duldung der Schülerin Mariama B.:
Kann mal jemand erklären, was da wirklich geschieht? M. kann nicht nach Spanien „rücküberstellt“ werden, weil die Rücküberstellungsfrist abgelaufen ist. Das hat nichts mit wohlwollenden Entscheidungen des BAMFs oder Ermessensspielräumen der Stadt Bochum/Ausländerbehörde zu tun, sondern ist zwingend so. Jetzt müsste ihr Asylantrag geprüft werden etc. Man beachte das „voraussichtlich“ in der Aussage des BAMFs!
Ein Unding ist, dass die Stadt Bochum sagt, dass die Fesselung von M. der Verhinderung von Selbst- und Fremdgefährdung gedient hätte. Faktisch hat die Ausländerbehörde die Situation (Abschiebehaft), in der es zu einer Selbstgefährdung (Verbrennung) gekommen ist, doch erst selbst herbeigeführt!
Es stellt sich die Frage nach den personellen Konsequenzen, die ein solch inkompetentes, menschenverachtendes Verhalten bei der Ausländerbehörde zur Folge hat. Hat es?
Ich vermute mal, dass das kein Einzelfall war, sondern die Regel ist.
Vielleicht sollten wir uns mal strukturiert um die Machenschaften der Bochumer Ausländerbehörde kümmern.

In einem Leserbrief an die WAZ kritisiert Andreas Stiewe den Bericht der WAZ über den Bochumer Abschiebe-Skandal:
Sehr geehrte Damen und Herren,
asyl- bzw. aufenthaltsrechtlich ist in Ihrem Bericht einiges falsch dargestellt, was aber nur klar macht, wie schwer die juristischen Rahmenbedingungen selbst für JournalistInnen zu durchschauen sind.
Ein Unding ist allerdings, dass die Stadt Bochum sagt, dass die Fesselung von M. der Verhinderung von Selbst- und Fremdgefährdung
gedient hätte. Faktisch hat die Ausländerbehörde die Situation (Abschiebehaft), in der es zu einer Selbstgefährdung (Verbrennung) gekommen ist, doch erst selbst herbeigeführt!
Da stellt sich die Frage nach den personellen Konsequenzen, die ein solch inkompetentes, menschenverachtendes Verhalten bei der Ausländerbehörde zur Folge hat. Hat es?
Oder ist es gar kein Einzelfall, sondern die Regel. Das wäre von der WAZ zu recherchieren. Und zwar nicht durch Nachfrage bei der Bochumer
Ausländerbehörde, sondern bei den entsprechenden Organisationen, die die Menschen im Abschiebeknast Büren betreuen.
Ach ja, mir ging Ihre Berichterstattung mit der öffentlichen, visuellen Zurschaustellung von M. als Vergewaltigungsopfer und Opfer von Zwangsprostitution gehörig gegen den Strich.
Die Empfehlung des „Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf“ für Interviews mit Gewaltopfern finden Sie im Anhang. Aber die kennen Sie ja hoffentlich.


Ein Gedanke zu “Fragen zur Bochumer Abschiebepraxis

  • Andreas Stiewe

    Ein Nachtrag zu meinem Leserbrief an die WAZ:

    In einem Bericht der Bochumer WAZ vom 9.5.13 sagt der Leiter der Bochumer Ausländerbehörde, Peter Braun, dass sie ja nur die „ausführende Behörde“ seien. Solche Worte möchte ich nie wieder aus dem Mund eines deutschen Behördenleiters hören. Diese Einstellung gab es in der deutschen Geschichte schon zu oft. Außerdem ist es nicht richtig. Braun gibt ja selbst den Hinweis auf die Prüfung von Abschiebehindernissen und auf M.s vorherigen Versuch einer Selbstverletzung bzw. eines Suizidversuches. Das hätte der Schlüssel sein können für die Nutzung der Spielräume der Ausländerbehörde um M. in Bochum weiter zur Schule gehen zu lassen. Tja, wenn man es denn gewollt hätte. Und das wollte Herr Braun nicht! Da gibt es wohlwollendere, kreativere Ausländerbehörden in NRW. Es ist letztendlich eine Frage von Anstand und Moral wie sich ein Behördenleiter verhält. Die Spielräume gibt es. Die Moral der Bochumer Ausländerbehörde lautet:
    Wir sehen eine Selbstgefährdung, also sorgen wir dafür, dass M. sich in Bochum nichts antut. Wenn sie sich im Bürener Abschiebeknast umbringt, dann ist das nicht mehr unser Problem. Ich könnte kotzen!

Kommentare sind geschlossen.