Freitag 03.05.13, 13:17 Uhr

Fragen zur Bochumer Abschiebepraxis


Die Soziale Liste schreibt: »In der Presse wurde über die versuchte Abschiebung der 19-jährigen guinesischen Flüchtlingsfrau Mariama berichtet. Danach hat die junge Frau, wenige Tage bevor die Gültigkeitsdauer ihrer Duldung ablief, bei der Ausländerbehörde vorgesprochen, damit die Duldung verlängert wird. Bei dieser Gelegenheit wurde sie festgenommen und in Handschellen abgeführt. Nach einem Selbstmordversuch liegt „der Fall“ jetzt beim Petitionsausschuss des Landtages. Hierzu Ratsfrau Nuray Boyraz, beratendes Mitglied im Ausschuss für Migration und Integration:
„Die junge Frau hat in der Vergangenheit in ihrer Heimat sexualisierte Gewalt erfahren. Nach einer Abschiebung droht ihr erneut die gleiche Gefahr! Gilt für so genannte ‘Geduldete’ die grundgesetzlich zugesicherte Unverletzlichkeit von Leib und Leben nicht mehr?“
Diese Vorkommnisse veranlassten die Soziale Liste im Rat folgende Fragen zu stellen:
1. Wie viele Ausländer halten sich derzeit mit einer Duldung in Bochum auf?
2. Wie viele Monate oder Jahre insgesamt werden Ausländer in der Regel geduldet?
3. Auf welche Dauer werden die Duldungen in der Regel befristet bzw. wie oft in einem Jahr müssen Duldungsinhaber in der Regel zur Verlängerung ihrer Duldung bei der Ausländerbehörde vorsprechen?
4. Gibt es eine gesetzliche Regelung oder einen ministeriellen Erlass, auf welchen Zeitraum Duldungen in der Regel befristet werden sollen?
5. Ist in den letzten 5 Jahren oder ggf. in den Jahren zuvor die Bochumer Erteilungspraxis unbeanstandet geblieben?
6. Welche praktischen Auswirkungen / Folgen hat die Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung einer Duldung im Inland?
7. Gibt es für Kinder und Jugendliche, Frauen, Familien mit kleinen Kindern etc. eine von Männern abweichende Praxis bei der Duldungserteilung?
Wenn ja, inwieweit?
8. Welche Schlussfolgerung zieht die Verwaltung aus den Vorkommnissen um die versuchte Abschiebung von Mariama B.?«