Donnerstag 04.04.13, 15:15 Uhr

Arbeitsgerichtsprozess: ver.di mahnt AWO


Am Dienstag, den 9.4. findet um 09:30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Bochum im Saal 34 ein Kammertermin statt, bei dem es um die Rechtmäßigkeit von vier Abmahnungen gegen Sabine Kleemann geht. Sabine Kleemann ist stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrates beim AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V.. Seit fast 18 Jahren ist sie im Rosalie-Adler-Zentrum in Bochum-Dahlhausen als Pflegefachkraft beim AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. tätig. Vor 10 Jahren wurde sie erstmals in den Betriebsrat gewählt und erhielt bei der letzten Betriebsratswahl die meisten Stimmen. „Wenn man sich die Begründungen für die Abmahnungen anschaut, drängt sich der Eindruck auf, dass hier eine Betriebsrätin eingeschüchtert werden soll, die gegen Missstände am Arbeitsplatz aufmuckt“, so Agnes Westerheide, Gewerkschaftssekretärin bei ver.di. „Die Abmahnungen begannen, als Sabine Kleemann als Beschäftigte mit Entlastungsanzeigen auf die unzureichende Personalbesetzung im Pflegebereich aufmerksam machte und sie als Betriebsrätin die zunehmende Anordnung von Überstunden kritisierte.“  Ver.di unterstützt Sabine Kleemann vor dem Arbeitsgericht und mahnt die Arbeiterwohlfahrt, sich an ihre Wurzeln in der Arbeiterbewegung zu erinnern und sich nicht wie ein gewöhnlicher Arbeitgeber gegenüber einem unbequemen Betriebsratsmitglied aufzuführen.