Dienstag 18.12.12, 15:44 Uhr
Gewerkschaft ruft Beschäftige zum Lohn-Check auf

„Chefs beim Tricksen überführen“


Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe in Bochum sollten noch vor Weihnachten ihre Gehaltsabrechnungen genau unter die Lupe nehmen. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf und schreibt: »„Wir beobachten, dass ein Großteil der Beschäftigten beim Weihnachtsgeld leer ausgeht. Obwohl jeder, der länger als ein Jahr im Hotel oder in einer Gaststätte angestellt ist, Anspruch auf ein halbes tarifliches Monatsgehalt hat, mogeln viele Chefs beim Weihnachtsgeld“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Ruhr, Yvonne Sachtje. Die Sonderzahlung sei das gute Recht der Beschäftigten – der Bonus müsse mit der November-Abrechnung gezahlt werden. „Alle, die bis jetzt nichts bekommen haben, sollten das Weihnachtsgeld schriftlich bei ihrem Chef einfordern“, so Yvonne Sachtje.Die NGG-Geschäftsführerin verweist zudem darauf, dass seit Anfang September keiner, der im Gastgewerbe in Bochum beschäftigt ist, weniger als 8,17 Euro Stundenlohn verdienen darf. „Ende November ist der Tarifvertrag für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt worden. In ihm ist die Lohngrenze für ungelernte Kräfte auf 8,17 Euro festgeschrieben. Dieser tarifliche Mindestlohn gilt damit rückwirkend für die gesamte Branche. Lediglich Schüler und Studenten mit einem Aushilfsjob sind ausgenommen,“ so Yvonne Sachtje. Auch hier sieht die NGG bei Arbeitgebern erheblichen Nachholbedarf. „Den Tarifvertrag einfach ignorieren – das ist jetzt illegal“, so die NGG-Geschäftsführerin. Sie verweist darauf, dass die Lohnuntergrenze bis zum September 2013 stufenweise auf 8,50 Euro ansteigen wird. „Damit werden Gastronomie-Chefs, die ihren Beschäftigten Dumpinglöhne zahlen, ausgebremst“, so Sachtje.«