Freitag 23.11.12, 13:47 Uhr

Fragen zur Strompreiserhöhung


Zur Ratssitzung am 13.12.2012 stellte die Soziale Liste im Rat folgende Anfragen zur Strompreiserhöhung und den Managergehältern der Stadtwerke, die wir dokumentieren: „Die Kundenhaushalte der Stadtwerke Bochum wurden mit Schreiben vom 14.11.2012 benachrichtigt, dass zum 1. Januar 2013 die Strompreise um Rund 10 % erhöht werden. Begründet wird dies mit den staatlich festgelegten Maßnahmen für Erneuerbare Energien (EEG), Netzentgelte, Umlage aus §19 der Stromnetzentgeltordnung, Umlage aus dem Kraftwärmekopplungsgesetz sowie der Offshore-Haftungsumlage. Wir fragen an: 1.    Wie hoch sind jeweils die Anteile in Cent und Prozent aus den einzelnen Maßnahmen und Gesetzen bei der Preiserhöhung?
2.    Das Gesetz zur Offshore-Haftungsumlage (§ 17 f EnWG 2012) ist noch gar nicht in Kraft. Wie ist es möglich, dass die bisher als Entwurf vorliegende Gesetzesvorlage schon in die Preiserhöhung eingegangen ist?
3.    Ist eine soziale Komponente bei den Strompreisen geplant?“
Eine weitere Anfrage der Sozialen Liste lautet:
„In den Medien wurde berichtet, dass die Stadtwerke der Energie- und Wasserversorgung mittleres Ruhrgebiet (Bochum, Herne und Witten) die Bezüge für ihre Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011 um 24 % auf insgesamt knapp 1,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht haben.
Wir fragen an:
1.    Entsprechen die Medienberichte den Tatsachen?
2.    Mit welcher Begründung wurden die Bezüge der Geschäftsführer um 24 % erhöht?
3.    Wie schlüsseln sich die Zahlen für die Geschäftsführer für die Stadtwerke Bochum auf?
4.    Welche Laufzeiten haben die Verträge der Geschäftsführer?
Wann wurden bzw. wann ist geplant diese zu verlängern?“