Freitag 16.11.12, 11:53 Uhr

Kirche als Arbeitgeberin


Jobs nur für Christen: Arbeitgeber Kirche - IBKA und GerDiA bei Panorama

Am Freitag, den 23. November um 17 Uhr referiert Ingrid Matthäus-Maier im ver.di-Gewerkschaftshaus, Universitätsstraße 76 unter dem Titel: Katholisch operieren – evangelisch Fenster putzen? Sie ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ und langjährige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Anschließend berichtet Georg Güttner-Meyer über: „Das BAG-Urteil vom 20. November und seine Auswirkungen auf die weitere Arbeit für ver.di“. Er ist Gewerkschaftssekretär im ver.di Bundesfachbereich 3, zuständig für die Bereiche Kirchen und ihre Einrichtungen bei Caritas und Diakonie.  Es geht bei der Veranstaltung darum, dass rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland in kirchlichen Einrichtungen arbeiten. Fast alle diese Arbeitsplätze werden weitgehend durch Steuern, Kranken- oder Sozialkassenbeiträge und Eigenbeteiligung derjenigen finanziert, die diese Leistungen in Anspruch nehmen. Der finanzielle Beitrag der Kirchen in diesem Bereich ist verschwindend gering. Trotzdem gilt hier ein kircheneigenes Arbeitsrecht, das den Beschäftigten z.B. das Streikrecht entzieht – laut Verfassung ein Menschenrecht. Auch die Mitbestimmungsregeln des Betriebsverfassungsgesetzes gelten in christlichen Einrichtungen nicht. Die kirchlichen Arbeitgeber haben das Recht, Nichtgläubige zu diskriminieren und ihnen die Arbeit in einer ihrer Einrichtung zu verwehren. Am 20. November 2012 verkündet das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen.