Donnerstag 15.11.12, 06:13 Uhr

„Freiwillige“ Mieterhöhungen?


Der Bochumer Mieterverein macht auf eine Trickserei aufmerksam: »Die früher landeseigene, von der Rüttgers-Regierung aber privatisierte LEG hat einen erneuten Versuch gestartet, ihre Mieter zu unnötigen Mieterhöhungen zu überreden. Dem Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. liegt ein Schreiben der heutigen Tochter des Finanzinvestors Whitehall vor, mit dem einem Mieter aus Hiltrop eine „Mietpreisgarantie“ schmackhaft gemacht werden soll. Ähnliche Schreiben sind vor Kurzem in Dortmund und Münster aufgetaucht. Der Haken: Der Mieter soll zuvor einer freiwilligen Mieterhöhung um 20 € zum 1. Dezember zustimmen. Dann und nur dann werde garantiert, dass die Miete 24 Monate lang unverändert bleibe. Bezogen auf die konkrete Wohnung bedeutet das erstmal eine sofortige Mieterhöhung um 9,45 Prozent.
Der Mieterverein hält das nicht für ein gutes Angebot. Pressesprecher Aichard Hoffmann: „Zum 1. Dezember wird in Bochum ein neuer Mietspiegel in Kraft treten, bei dem die Werte nur um 2,5 Prozent steigen. Er wird zwar nur eine Laufzeit von 13 Monaten haben, aber dass im nächsten die Werte dann um die restlichen 7 Prozent steigen, ist keinesfalls zu erwarten. Und selbst wenn hätten die Mieter den höheren Betrag dann 13 Monate länger gezahlt als nötig.“
Schon vor zwei Jahren hatte die LEG versucht, ihren Mietern eine freiwillige Mieterhöhung nach § 557 BGB aufzuschwatzen. Damals tat sieh aber – anders als heute – alles, um die Freiwilligkeit zu verschleiern, handelte sich jede Menge Ärger ein und musste schließlich einen Rückzieher machen. Und wiederum einige Jahre zuvor hatte die Gagfah versucht, ihren Mietern eine „Flatrent“ anzudrehen: Zwei Jahre Festpreis gegen 10 Euro mehr.
Das besonders perfide damals: Es bekamen nur solche Mieter diese „Angebote“, bei denen eine „normale“ Mieterhöhung nach § 558 BGB nicht möglich war, weil die Grenzen des Mietspiegels bereits ausgeschöpft oder gar überschritten waren. „Ob das heute auch so ist, wissen wir noch nicht“, erklärt Hoffmann. „Dazu haben wir noch nicht genug Fälle. Aber der Verdacht liegt nahe.“
Der Mieterverein rät allen LEG-Mietern, zunächst zu prüfen, wo ihre Miete im Vergleich zum aktuellen Mietspiegel liegt. Nur wenn sie deutlich niedriger sei, könne sich das LEG-Angebot unter Umständen lohnen. Ansonsten könne man den Brief getrost ins Altpapier werfen – er habe keinerlei Rechtsfolgen.
Mitglieder des Mietervereins (oder solche, die es werden) könnten ihre Miete auch in der Rechtsberatung von fachkundigen Juristen prüfen lassen.«