Samstag 23.06.12, 11:39 Uhr
Bürgerbegehren-Initiative legt Kostengutachten zum Konzerthaus vor

Geheimsache Musikzentrum


Grafik des Bürgerbegehren Musikzentrum

Kulturdezernent Townsend hat sich in der gestrigen Kulturausschuss-Sitzung geweigert, dem für das Konzerthaus zuständigen Ausschuss des Rates die Kostenschätzungen für das Projekt zur Verfügung zu stellen. In 12 Tagen soll der Rat demnach über ein Millionenprojekt entscheiden, das nicht einmal im zuständigen Fachausschuss beraten wurde und für das den Ratsmitgliedern bis heute keine Zahlen vorliegen. Das Bürgerbegehren Musikzentrum hat nun eigene Berechnungen zum Musikzentrum vorgelegt und schreibt in einer Pressemitteilung: »Nachdem die Stadt sich weiterhin beharrlich weigert das Kostengutachten zu veröffentlichen, welches die Plausibilität der Berechnungen der Wettbewerbssieger des Architektenwettbewerbs zum Musikzentrum zum Gegenstand hat, haben nunmehr die Betriebswirte des Bürgerbegehren unterstützt durch einen Ingenieur den 3. Teil des Gutachten zu den jährlich für das Musikzentrum anfallenden Betriebskosten veröffentlicht. Siehe Links am Ende der Meldung.  „Das Ergebnis ist erschreckend“, so Dr. Volker Steude, „nach unserer, eher konservativen Kaklulation übersteigen die jedes Jahr anfallenden Betriebskosten für das Musikzentrum den vom Rat gesetzten Kostenrahmen in Höhe von 650.000 EUR um fast das doppelte.“
Im vorliegenden Gutachten wurden die Betriebskosten fachgerecht nach der allgemein gültigen Grundlage zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Hochbauten während der Planung und Nutzung, DIN 18960 berechnet.
Im Ergebnis liegen die Betriebskosten für das Musikzentrum bei 1.158.329,32 EUR pro Jahr.
Die Kosten wurden aufgrund der Vorgaben der DIN-Norm für das erste Nutzungsjahr des Musikzentrums ermittelt, also für 2015/16. Entsprechend wurden die bis dahin zu erwartenden Preissteigerungen in der Kalkulation im Wesentlichen berücksichtigt (Das Assmann-Gutachten basiert hingegen auf Preisen von 2011).
Einbezogen wurden in die Kalkulation die zusätzlichen Heizkosten für die Marienkirche als 3. Bauteil, neben Konzert- und Musikschulsaal sowie die Betriebs- und Mietkosten für die anzumietenden Verwaltungsräume.
Ebenfalls wurden die Personalkosten für eine angemessene Ausstattung des Musikzentrums mit Hausmeistern, Pförtnern und Abendpersonal auf Basis KGSt M 4/2011 einkalkuliert.
Die gem. Grundsatzbeschluss maßgeblichen „gebäudebezogenen Kosten“, zu denen auch die Betriebskosten zu berechnen sind, belaufen sich gem. DIN 18960 damit insgesamt mindestens auf:1.158.329 EUR/ Jahr KG 300
Betriebskosten 619.000 EUR/ Jahr KG 400
Kosten der Instandsetzung 660.000 EUR/ Jahr KG 100
Abschreibung 154.000 EUR/ Jahr KG 100
Zinslast   37.290 EUR/ Jahr KG 200
Miete für Verwaltung (Durchschnitt) 2.628.629 EUR/ Jahr
Summe der gebäudebezogene Kosten
Die Vorgabe hierzu liegt laut Grundsatzbeschluss (20120236) bei max. 650.000 EUR/ Jahr. Diese wird um mehr als das 4-fache überschritten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Ratsvorgabe damit niemals erfüllbar.
Soweit die Ratsmitglieder ihre Entscheidung über den Bau des Musikzentrums unter Beachtung der Vorgaben des Grundsatzbeschluss (20120236) treffen, ist aufgrund der vorliegenden Zahlen nur eine Entscheidung gegen den Bau möglich.
Das Bürgerbegehren Musikzentrum  ruft daher die Ratsmitglieder auf, sich an die selbst gesetzten Vorgaben zu halten, um die Glaubwürdigkeit des Rates der Stadt nicht aufs Spiel zu setzen und das Vorhaben Musikzentrum umgehend zu stoppen. «
Teil 1 – Jährliche gebäudebezogene Kosten des Musikzentrums

Teil 2 – Kostenrisiken bei den Baukosten des Musikzentrums
Teil 3 – Jährliche Betriebskosten des Musikzentrums
Weitere Informationen:
Internet http://buergerbegehren-musikzentrum.de/
Facebook http://www.facebook.com/Buergerbegehren.Musikzentrum