Die Linksfraktion im Rat der Stadt Bochum hat zur heutigen Ratssitzung eine Anfrage zum Thema Kosten der Unterkunft eingebracht. Wie berichtet, hat die Stadt Bochum bisher bei Hartz-IV-Berechtigten rechtswidrig 5 Quadratmeter zu wenig Wohnraum zugebilligt. Die Verwaltung soll nun erklären, wie sie mit den Opfern ihrer bisherigen Praxis umgeht und welche Konsequenzen das Urteil des Bundessozialgerichts hat, mit dem die Stadt jetzt zu einem anderen Handeln gezwungen wird. Die Anfrage im Wortlaut.
Donnerstag 24.05.12, 13:45 Uhr