Montag 16.04.12, 17:20 Uhr
IG BAU warnt Arbeitgeber in Bochum:

Keine Lohn-Trickserei bei Minijobs 1


Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) schreibt: »Wer in Bochum einen 400-Euro-Job annimmt, sollte sich vorher genau darüber informieren, wie hoch die Tariflöhne in seiner Branche sind. Denn: Arbeitgeber müssen Minijobbern den gleichen Stundenlohn zahlen, den ein regulär Beschäftigter erhält, sofern ein Tarifvertrag gilt. Darauf hat die IG BAU hingewiesen. In Bochum seien rund 35.840 Menschen lediglich geringfügig beschäftigt. „Auch wer 400 Euro-Kräfte einstellt, muss sich an die Tarifverträge halten, die für die Branche gelten. Die Minijobber mit Niedriglöhnen abzuspeisen, ist rechtswidrig“, sagt Gerhard Kampschulte. Immer wieder, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Bochum-Dortmund, versuchten Arbeitgeber mit Tricks und Druck, den Lohn von geringfügig Beschäftigten zu drücken.

„Für die Gebäudereiniger-Branche in Bochum bedeutet dies: Chefs müssen Minijobbern mindestens 8,82 Euro Stundenlohn zahlen. Das ist der tariflich festgelegte Satz“, so Gerhard Kampschulte. Der IG BAU-Chef wehrt sich dagegen, dass Minijobber als „Beschäftigte 2. Klasse“ behandelt werden: „Wenn schon Minijob, dann aber auch fair bezahlt.“
Allerdings sei die große Zahl von 400-Euro-Beschäftigungsverhältnissen eine insgesamt fatale Entwicklung. Arbeitgeber nutzen geringfügige Beschäftigungen immer häufiger, um Personalkosten zu drücken. „Insbesondere in der Gebäudereiniger-Branche in Bochum sind Minijobs gang und gäbe. Dadurch werden letztlich immer mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse verdrängt,“ so der Gewerkschafter. Für viele sei der 400-Euro-Job längst zur „regulären Beschäftigung“ geworden – mit „sozialen Spätfolgen“. Kampschulte: „Minijobber haben keine Chance, ein ausreichendes Rentenpolster aufzubauen. Damit ist der direkte Weg in die Altersarmut vorprogrammiert.“«


Ein Gedanke zu “Keine Lohn-Trickserei bei Minijobs

  • Norbert Hermann

    Im Minijob Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auch im Minijob (d.h. bis 400 Euro Monatseinkommen netto wie brutto + 31 % pauschale Abgaben des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin ) haben die Beschäftigten Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf gesetzlichen bzw. tariflichen bezahlten Urlaub. Dagegen wird häufig verstoßen.

    Durch den vom Arbeitgeber entrichteten Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (15 %) erwerben sie allerdings nur sehr geringe Rentenansprüche. Um vollwertige Rentenansprüche aufzubauen, haben Minijobbende die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und die Beiträge zur Rentenversicherung mit eigenem Geld aufzustocken und sich dadurch vollwertige Rentenansprüche zu sichern.

    Das ist besonders sinnvoll im „Midilohnbereich“, der Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro. Hier sind sie ohnehin sozialversicherungspflichtig, es wird aber ein reduzierter Beitrag gezahlt. Arbeitnehmer_innen haben aber die Möglichkeit auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu verzichten und den vollen Arbeitnehmerbeitrag zu zahlen. Durch den Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung können die damit verbundenen rentenvermindernden Auswirkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vermieden werden.

    http://www.minijob-zentrale.de darin links unter „Sozialversicherung von A-Z“

    Gleitzonenregelung (400 – 800) und links unter „Arbeitnehmer“:

    Zum Thema: „Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung“.

    Zu beachten sind die besonderen Regelungen, wenn mehrere Minijobs nebeneinander bestehen.

Kommentare sind geschlossen.