Mittwoch 25.01.12, 08:24 Uhr

Glasverbot ist nicht verhältnismäßig!


Für die heutige Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss stellt die Linksfraktion den Antrag, das geplante Glasverbot bei Fußballspielen aus der Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zu streichen. Außerdem hält die Linksfraktion die Mindestabstände beim Grillen, insbesondere zu den Bäumen und Sträuchern, für überflüssig. „Es ist nicht verhältnismäßig, wenn bei jedem Fußballspiel wegen einiger weniger Störer in großen Teilen der Innenstadt und in Wattenscheid keine Getränke in Glasflaschen oder Gläsern mehr verwendet werden dürfen“, so Fraktionsvorsitzender Uwe Vorberg. „Schließlich gibt es im deutschen Rechtssystem das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das vor übermäßigen Eingriffen des Staates schützen soll. Das Glasverbot ist ein übermäßiger Eingriff. Angriffe auf Polizeibeamte durch Flaschenwürfe können auch auf anderen Wegen präventiv begegnet werden.“
Ein weiteres Problem sieht die Linksfraktion in der Umsetzung dieser Maßnahme, denn der Einzelhandel müssten im betroffenen Gebiet in der Spielsaison alle zwei Wochen ihr Sortiment umräumen. „Das halten wir nicht für handhabbar und für den Einzelhandel auch nicht zumutbar“, so Vorberg.
Ein weiteres Thema der Sicherheitsverordnung ist das Grillen in öffentlichen Grünanlagen. Die Linksfraktion befürchtet, dass die geplanten Mindestabstände von 60 Metern zur Wohnbebauung und vor allem von 40 Metern zu Bäumen und Sträuchern, in einigen Grünanlagen das Grillen verhindern werden. Solche Abstände sind kaum einzuhalten. Entsprechende Regelungen gibt es z.B. in Kleingartenanlagen nicht, denn dann könnte niemand mehr grillen. „Diese Regelung ist völlig überflüssig, schließlich wird bereits in der Verordnung zu den Allgemeinen Verhaltenspflichten aufgeführt, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder behindert oder gestört werden. Das gilt auch für das Grillen“, so Uwe Vorberg abschließend.