Die Dummheiten nennen sie Konsolidierungsvorschläge - Teil 36
Montag 23.01.12, 21:27 Uhr

Die Weissagungen zur BOGESTRA 1


Im Katalog der Dummheiten von Stadt und Regierungspräsidium wird z. B. für die BOGESTRA vorgeschlagen: »Zum Jahresende 2012 läuft die Regelung zum Kreisabschlag (Erbringung von Verkehrsleistungen für angrenzende Kreise / Gemeinden) aus und muss neu verabschiedet werden. Bisher belastet diese Regelung die Stadt Bochum jährlich mit rd. 1 Mio. €. Es wird davon ausgegangen, dass diese Belastung aufgrund einer Neuregelung zukünftig entfällt.« Hierüber sollen die BürgerInnen abstimmen, ob sie dafür oder dagegen sind.  Dies ist aber keine Entscheidung des Rates. Real sieht es natürlich völlig anders aus: Energie- und Personalkosten werden in den nächsten zehn Jahren steigen. Ob die Einnahmen der Stadt vergleichbar wachsen werden, weiß heute niemand. Der Vorschlag suggeriert – wie viele andere angebliche Maßnahmen – eine Steuerungsfähigkeit der Kommune, die in keiner Form vorhanden ist. Eine aktuelle Entscheidung des Rates der Stadt Bochum über das Defizit der BOGESTRA im Jahr 2012 hat die Relevanz eines Beschlusses der Oberbürgermeisterin, dass in China kein Sack Reis mehr umfallen soll. Die Onlineabstimmung über die eine Million Euro.


Ein Gedanke zu “Die Weissagungen zur BOGESTRA

  • orbasan

    Auf den Stadtseiten wimmelt es von Sparvorschlägen, die man gar nicht beurteilen kann, weil keinerlei Informationen dazu geboten werden außer der eingesparten Summe. Und viele Infos sind (bewusst?) irreführend. Mein Lieblingsbeispiel:

    „Reduzierung von Transferleistungen (Sozialverbände) des Amtes für Soziales und Wohnen / Reduzierung von Doppelstrukturen Beratungsstellen – Einsparung von weiteren 50.000 Euro ab 2018“

    Doppelstrukturen finden alle schlecht, und so sind auch viele Kommentare. Aber: Es gibt keine „Doppelstrukturen“ in dem Sinne, dass die gleiche Arbeit von zwei Leuten zweimal gemacht wird. Es gibt mehrere Sozialberatungsstellen in Bochum, deren Beratungskapazität zusammen aber trotzdem bei weitem nicht ausreicht, den vorhandenen Beratungsbedarf zu decken. Wer hier kürzt, sorgt für weniger Beratung und damit für weniger Widersprüche gegen fehlerhafte Bescheide des Jobcenters. Was sicher ein gewollte Nebeneffekt ist.

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