Der DGB Ruhr Mark schreibt: »Für viele Bochumer im Niedriglohnbereich zeichnet sich ein Weihnachtsgeschenk ab. In der kommenden Woche soll der Landtag das Tariftreue- und Vergabegesetz beschließen. Dieses Gesetz hat erhebliche Auswirkungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in unserer Stadt. Bei der Renovierung öffentlicher Gebäude, der Mittagessenversorgung an Schulen, im Nahverkehr und vielen anderen Bereichen muss zukünftig das neue Gesetz eingehalten werden. „Wir unterstützen das geplante Gesetz. Es wird dafür sorgen, dass bei öffentlichen Aufträgen nach Tarif bezahlt und ein Mindestlohn von 8,62 Euro garantiert wird“, meint DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund. Im Artikel 24 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass ‚der Lohn der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken (muss). Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn.‘
„In den vergangenen Jahren wurde dieser Verfassungsauftrag immer weniger eingelöst. Wir verzeichnen einen steilen Anstieg des Niedriglohnsektors, allein in Bochum arbeiten heute mindestens 40.000 Beschäftigte in Mini-Jobs, Leiharbeit oder Betrieben ohne tarifliche Bindung. In NRW sind 1,5 Millionen betroffen“, schätzt Hermund
Während die überragende Mehrheit der EU-Staaten inzwischen einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt hat, verweigert sich die Bundesregierung bisher. „Um wenigstens bei öffentlichen Aufträgen ein faires Entgelt und gleichen Lohn für Leiharbeiter und Stammbelegschaft zu gewährleisten, brauchen wir daher dringend das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW,“ so der DGB.
Das Gesetz sichert den Beschäftigten nicht nur einen Lohn, von dem man leben kann, sondern entlastet auch die öffentlichen Kassen: Im vergangenen Jahr mussten die Stadt Bochum 5 Millionen Euro für die Wohnkosten der Menschen ausgeben, die trotz sozialversicherungspflichtigem Job auf Hartz IV angewiesen sind. In allen NRW Kommunen zusammen mussten über 210 Millionen Euro aufgewendet werden.
„Zudem hilft das Gesetz dabei, den Wettbewerb um die geringsten (Lohn-)Kosten endlich wieder durch den Wettbewerb um die besten Produkte und Dienstleistungen bei öffentlichen Aufträgen zu ersetzen. Redliche Unternehmer werden damit vor ’schmutziger Konkurrenz‘ geschützt. Das hilft dem örtlichen Handwerk und seriösen Unternehmen in Bochum, “ erklärt Hermund.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf sei – insbesondere im Vergleich zum vorhergehenden Tariftreuegesetz NRW – wegweisend für die ganze Bundesrepublik.«
DGB: Weihnachtsgeschenk für Niedriglohnbeschäftigte und seriöse Firmen – Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vor Verabschiedung
Für viele Bochumer im Niedriglohnbereich zeichnet sich ein Weihnachtsgeschenk ab. In der kommenden Woche soll der Landtag das Tariftreue- und Vergabegesetz beschliessen. Dieses Gesetz hat erhebliche Auswirkungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in unserer Stadt. Bei der Renovierung öffentlicher Gebäude, der Mittagessenversorgung an Schulen, im Nahverkehr und vielen anderen Bereichen muss zukünftig das neue Gesetz eingehalten werden.
„Wir unterstützen das geplante Gesetz. Es wird dafür sorgen, dass bei öffentlichen Aufträgen nach Tarif bezahlt und ein Mindestlohn von 8,62 Euro garantiert wird“, meint DGB Regionsvorsitzender Michael Hermund.
Im Artikel 24 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass ‚der Lohn der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken (muss). Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn.‘
„In den vergangenen Jahren wurde dieser Verfassungsauftrag immer weniger eingelöst. Wir verzeichnen einen steilen Anstieg des Niedriglohnsektors, allein in Bochum arbeiten heute mindestens 40.000 Beschäftigte in Mini-Jobs, Leiharbeit oder Betrieben ohne tarifliche Bindung. In NRW sind 1,5 Millionen betroffen“, schätzt Hermund
Während die überragende Mehrheit der EU-Staaten inzwischen einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt hat, verweigert sich die Bundesregierung bisher. „Um wenigstens bei öffentlichen Aufträgen ein faires Entgelt und gleichen Lohn für Leiharbeiter und Stammbelegschaft zu gewährleisten, brauchen wir daher dringend das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW,“ so der DGB.
Das Gesetz sichert den Beschäftigten nicht nur einen Lohn, von dem man leben kann, sondern entlastet auch die öffentlichen Kassen: Im vergangenen Jahr mussten die Stadt Bochum 5 Millionen Euro für die Wohnkosten der Menschen ausgeben, die trotz sozialversicherungspflichtigem Job auf Hartz IV angewiesen sind. In allen NRW Kommunen zusammen mussten über 210 Millionen Euro aufgewendet werden.
„Zudem hilft das Gesetz dabei, den Wettbewerb um die geringsten (Lohn-)Kosten endlich wieder durch den Wettbewerb um die besten Produkte und Dienstleistungen bei öffentlichen Aufträgen zu ersetzen. Redliche Unternehmer werden damit vor ’schmutziger Konkurrenz‘ geschützt. Das hilft dem örtlichen Handwerk und seriösen Unternehmen in Bochum, “ erklärt Hermund.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf sei – insbesondere im Vergleich zum vorhergehenden Tariftreuegesetz NRW – wegweisend für die ganze Bundesrepublik.