Donnerstag 13.10.11, 15:27 Uhr

Die Stadt darf 133 BeamtInnen befördern


Die Bezirksregierung hat ihr Verbot von Beförderungen in der Stadtverwaltung aufgehoben. „Nach langem Hin und Her hat alles Bangen und Zittern endlich ein Ende.“ sagt Frank Oldach der ver.di-Beamtenvertreter bei der Stadt Bochum. „Durch unsere zahlreichen Aktivitäten haben wir auf die besondere Situation der Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Bochum aufmerksam gemacht und damit die Verantwortlichen zu einem Umdenken bewegen können.“In einer Pressemitteilung von ver.di heißt es: »In Gespächen mit den Bochumer Landtagsabgeordneten, Carina Gödecke und Thomas Eiskirch, dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Stotko sowie Anschreiben an den Minister für Inneres und Kommunales, Ralf Jäger und die zuständigen politischen Ausschüssen hatte der ver.di Fachbereich Gemeinden mehrfach kritisiert, dass die Kommunalaufsicht der Stadt Bochum untersagt hatte, die anstehenden Beförderungen unter den Bedingungen des Innenministererlasses durchzuführen. Aufgrund einer zweijährigen Beförderungssperre, die im Mai dieses Jahres auslief, haben sich inzwischen 133 Beförderungen angestaut.
Bisher verlangte die Bezirksregierung zwingend offizielle Jahresabschlüsse aus den Jahren 2009 und 2010. Aufgrund der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) konnte die Stadt Bochum diese jedoch noch nicht vorlegen, da es Schwierigkeiten bei der Berechnung des Anlagevermögens gibt.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat nun die Regularien des Runderlasses für die betroffenen Kommunen gelockert. Danach reicht es nun aus, dass Teilabschlüsse bzw. belastbare Zahlen vorgelegt werden, aus denen hervor geht, dass die finanziellen Voraussetzungen nach diesem Erlass erfüllt wurden. Dies hat die Stadt Bochum durch Einsparungen von rund 4,1 Mio. EUR im Personaletat in den Haushaltsjahren 2009/2010 nachweisen können. Daher erlaubt die Bezirksregierung der Stadt Bochum nun doch alle noch 133 ausstehenden Beförderungen von Beamtinnen und Beamten im Verwaltungsbereich sowie der Feuerwehr durchzuführen.«
„Wir sind froh, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht darunter leiden müssen, dass ausschließlich formelle Voraussetzungen nicht erfüllt sind.“ sagt Thorsten Knüppel der zuständige Gewerkschaftssekretär.
„Insbesondere bei Feuerwehrbeamten, die in den unteren Besoldungsgruppen ihre körperliche Unversehrtheit ‚Tag und Nacht‘ zum Schutz der Bevölkerung zur Verfügung stellen und auf ihre Beförderung warten, wäre es ungerecht gewesen, diesen Männern und Frauen die ihnen zustehende Besoldung vorzuenthalten.“ stellt Thorsten Knüppel fest.