Montag 18.07.11, 12:14 Uhr

Bochumer Leiharbeitsprozess:


Wie der Bochumer Kreisverband der Linkspartei in einer Pressemitteilung schreibt, hat das Dortmunder Arbeitsgericht der Leiharbeitsbranche eine herbe Niederlage zugefügt: “Im Bochumer Leiharbeitsprozess wurde erstinstanzlich der Klage von Stefan Gundlach gegen seine ehemalige Leiharbeitsfirma stattgegeben und ihm rund 13 000 Euro an Lohnnachzahlungen zugesprochen. Stefan Gundlach, Mitglied bei Die Linke. Bochum, hatte gegen seine ehemalige Leiharbeitsfirma auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit geklagt. Zuvor war der arbeitergeberfreundlichen Gewerkschaft (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die christliche Gewerkschaft hatte „Tarifverträge“ zu Dumpinglöhnen mit dem Unternehmen vereinbart. Die Linke.Bochum hat den Prozess von Anfang an politisch unterstützt und begleitet, um auf die Zustände in der Leiharbeitsbranche aufmerksam zu machen. „Ich freue mich sehr, dass das Gericht mir den ausstehenden Lohn zugesprochen hat. Meine Arbeit zu einem Niedriglohn wurde erstmals für rechtswidrig erklärt, mir steht der gleiche Lohn zu wie allen anderen auch“ freut sich Stefan Gundlach. Gundlach weiter: „Dieses Urteil ist ein Riesenerfolg, nicht nur für mich, sondern auch für andere Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Ich hoffe sehr, dass dieses Urteil allen Betroffenen Mut macht, Widerstand gegen diese Form der Ausbeutung zu leisten und sich zu wehren.“
Christian Leye, Sprecher des Kreisverbands Die Linke.Bochum zu dem Urteil: „Wir freuen uns sehr, dass das Arbeitsgericht Dortmund unserem Mitglied Stefan Gundlach Recht gegeben hat. Seine ehemalige Leiharbeitsfirma sowie die Einsatzbetriebe haben sich dadurch bereichert, dass Stefan eineinhalb Jahre zu einem Niedriglohn gearbeitet hat. Die Differenz zwischen dem regulären Lohn in der Branche und dem Niedriglohn, den Stefan bekommen hat, ging direkt in die Taschen der beteiligten Unternehmen. Kein Wunder also, dass sich die Leiharbeitsfirma mit allen Mitteln versucht, diese Form der Ausbeutung juristisch zu verteidigen.“
Leye weiter: „Besonders dreist war die Argumentation der Leiharbeitsfirma vor Gericht. So erklärte das Unternehmen, die Frist für eine Klage sei verjährt. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter hätten nach Ansicht des Unternehmens direkt nach Inkrafttreten des Tarifvertrags der arbeitgeberfreundlichen Gewerkschaft „Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) gegen den Tarifvertrag klagen müssen, nun sei es zu spät. Dabei hat das Unternehmen aktiv diese angebliche Gewerkschaft und ihre miserablen Tarifverträge unterstützt. Stefan Gundlach wurde damals sogar in das Büro der Geschäftsführung gebeten. Dort wurde ihm von dem damaligen Geschäftsführer Geld angeboten, wenn er der arbeitgeberfreundlichen Gewerkschaft CGZP beitritt. Im Nachhinein vor Gericht zu argumentieren, er hätte sofort wissen müssen, dass das rechtswidrig sei und daher sofort klagen müssen, ist eine absolute Frechheit. Ich sehe das als ein Eingeständnis des Leiharbeitsunternehmens in seine zwielichtigen Methoden. Im Interesse der Lohnabhängigen kann es hier nur eine Antwort geben: solche Arbeitsverhältnisse müssen abgeschafft, Leiharbeit muss endlich gesetzlich verboten werden.“
Heike Schneppendahl, ebenfalls Vorstandsmitglied in der Linken.Bochum und die Rechtsanwältin von Stefan Gundlach ergänzt: „Wir haben hier juristisches Neuland betreten. Es gibt nur ein vergleichbares Urteil, daher ist dieser Erfolg umso wichtiger für alle Betroffenen. Die Verjährung der Ansprüche war das Hauptargument der Leiharbeitsfirma gegen die Klage. Jetzt ist es wichtig, sowohl vor Gericht als auch in der Bevölkerung die Argumentation der Leiharbeitsfirma zu entlarven. Hier geht es im Interesse aller Betroffenen um Präzedenzfälle, auf die sich andere Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter berufen können. Wir gehen davon aus, dass die Leiharbeitsfirma das auch so sieht und in die nächste Instanz gehen wird. Wir werden uns davon nicht einschüchtern lassen, wir ziehen mit!“