Mittwoch 01.06.11, 16:10 Uhr

Ein größerer Justizskandal 2


Wenn die Bochumer Staatsanwältin Sabine Wenzel eine 17-jährige Schülerin kriminalisiert und anklagt, weil sie mit dem nebenstehenden Sticker Nazipropaganda überklebt hat, dann überrascht das in Bochum mittlerweile niemanden mehr. Dass sie eine Richterin gefunden hat, die mitmacht und tatsächlich einen Prozess eröffnet, war schon etwas Bedenkenswertes. Aber die meisten ProzessbeobachterInnen gingen davon aus, dass eine junge unerfahrene Jugendrichterin sich einfach nicht getraut hat, die Staatsanwaltschaft in ihre Schranken zu verweisen. Vor dem Gerichtssaal heute angekommen staunten die BesucherInnen nicht schlecht. Wie der Bekanntmachung vor dem Gerichtssaal zu entnehmen war, ist die Richterin, die dieses Verfahren eröffnet hat, die stellvertretende Direktorin des Bochumer Amtsgerichtes Elke Hagedorn-Kroemer. Sie stellte das Verfahren zwar ohne Auflagen ein. Ihren Fehler eingestehen und auf Freispruch entscheiden wollte sie aber nicht. Die TeilnehmerInnen des nicht-öffentlichen Prozesse berichteten, dass Hagedorn-Kroemer völlig verhaftet in ihrer ehemaligen Rolle als Zivilrichterin war und überhaupt nicht begriff, dass sie nun zu entscheiden hat, ob das Anbringen von solchen Stickern strafrelevant ist. Die Schülerin muss nun eigentlich die Kosten für ihre Anwältin tragen. Bochum gegen Rechts, das Friedensplenum, die Rote Hilfe und die Linkspartei haben signalisiert, dass sie dafür sorgen werden, dass das Geld aufgebracht und die Schülerin Anerkennung und nicht Strafe für ihr Verhalten erfährt.


2 Gedanken zu “Ein größerer Justizskandal

  • Zilli Quest

    Überkleben von Naziaufklebern ein Fall fürs Gericht?

    Heute, am 1. Juni 2011, kam es zu einer Solidaritätsaktion vom Bochumer Bündnis gegen Rechts für eine 17jährige Schülerin. Sie muss sich vor dem Bochumer Jugendgericht verantworten, weil sie neofaschistische, antidemokratische Aufkleber mit dem Sticker überklebte: „Hier wurde Nazipropaganda überklebt. Faschistische Strukturen zerschlagen. Antisemitismus, Rassismus, Nationalismus und Sexismus angreifen. Für eine befreite Gesellschaft“.

    Für die Bochumer Staatsanwältin Sabine Wenzel hat die junge Antifaschistin mit dieser Aktion „unbefugt das Erscheinungsbild von Gegenständen, welche zum öffentlichen Nutzen dienen, nicht nur unerheblich und nicht nur vorrübergehend verändert….“

    Wir Bochumer Courage Frauen waren dabei, uns mit schützender Solidarität vor die aktive Antifaschistin zu stellen. Zum Inhalt meiner Erziehung als Mutter zweier heranwachsender Kinder gehörte das Motto „nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg“. Diese junge Bochumer Antifaschistin hat genau im Sinne dieser Erziehungsinhalte agiert. Und meines Wissens nach gilt seit dem Potsdamer Abkommen der vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und der damaligen Sowjetunion die Entnazifizierung, also die Befreiung der Gesellschaft in Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion (d. ist die Gesetzgebung, die ausführende und die Recht sprechende Gewalt) und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus.

    Dagegen soll nun nach Meinung der Bochumer Staatsanwältin ein „öffentlicher Nutzen“ für Naziaufkleber bestehen? Ist da etwas an mir vorbei gegangen? Hat sich die Mehrheit der Bochumer Bürger für den Nutzen von Naziaufklebern ausgesprochen? Da stellt sich auch die Frage an die Bochumer Kommunalpolitiker, wie stehen sie zu diesem Sachverhalt?

    Für uns Bochumer Bürger, insbesondere für alle Eltern, Lehrer, Erzieher und auch für uns Courage-Frauen gilt: Wehret den Anfängen, stellen wir uns entschlossen vor unsere Jugendlichen, wenn sie mit solchen Einschüchterungsversuchen mundtot gemacht werden sollen.

  • Frank Bernhard

    Auch nach mehrmaligem Lesen unverständlich. Wo besteht hier eine Straftat. Diese ist ein Akt von Zivilcourage und Bürgerpflicht. Diese „Direktorin“ sollte sich fragen lassen, wo sie sich in der Rechtsordnung bewegt, und die junge Dame sollte nicht nur in die berufung gehen, sondern auch dienst- und ggf. weitere Schritte einleiten

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