Donnerstag 26.05.11, 08:14 Uhr
Identität, Sexualität und Körperlichkeit in Recht und Rechtsprechung

Queering Antidiskriminierungsrecht


In der Reihe „Ungleichheit & Differenz“ findet am heutigen Donnerstag, 26. Mai um 18.00 Uhr an der Ruhr Uni im Raum GA 03/46 ein Vortrag von Laura Adamietz statt. In der Ankündigung heißt es: »Kaum zu glauben, aber wahr: Das Recht reguliert noch immer die Geschlechtszugehörigkeit der Menschen, und das im Rahmen einer dichotomisch gedachten Zweigeschlechtlichkeit. Doch (de-)konstruktivistische Ansätze der jüngeren Geschlechterforschung sind für die mit eindeutigen Definitionen und Abgrenzungen arbeitende Rechtswissenschaft gar nicht so schwer verdaulich, wie es scheint.
Davon zeugt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema ‘Transsexualität’, in der ‘Geschlecht’ seit über 30 Jahren kontinuierlich destabilisiert und denaturalisiert wird – die aber auch zur diskursiven Herstellung dieser Kategorisierung beiträgt. Auch die juristische Behandlung von Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Abbau von Homophobie und Bestätigung der Norm der Heterosexualität. Eine von den Erkenntnissen der Gender und Queer Studies geprägte Analyse zeigt, dass ein adäquates – und zeitgemäßes – Verständnis von Diskriminierung ‘wegen des Geschlechts’ Aspekte wie die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität beinhaltet. Denn sie sind Teil der gesellschaftlichen Struktur ‘Geschlecht’, die die Erwartung aufstellt, sich gemäß einer hierarchisch und heteronormativ gedachten Zweigeschlechtlichkeit zu verhalten. Gegen die verschiedenen Erscheinungsformen dieser Erwartung aber können Rechte geltend gemacht werden.