Dienstag 24.05.11, 20:09 Uhr

Priorität: Absicherung der Beschäftigten


Der ver.di Bezirk Bochum-Herne kritisiert die Entscheidung der Politik, die städtischen Alten- und Pflegeheime in eine privatrechtliche Gesellschaft umzuwandeln. Der Rat der Stadt Bochum hatte am vergangenen Donnerstag (19. Mai 2011) mit großer Mehrheit die Gründung einer GmbH beschlossen.
„Gesundheit und Pflege zählen aus unserer Sicht grundsätzlich zu den öffentlichen Aufgaben. Auch wenn die Ausgliederung als 100%ige Tochter der Stadt erfolgen soll, so muss doch klar festgestellt werden, dass die Überführung in die Rechtsform der GmbH eben doch eine Privatisierung ist, da hilft auch keine beschönigende Semantik.“ so Gudrun Müller, Geschäftsführerin des ver.di Bezirkes Bochum-Herne.

ver.di ist der Ansicht, dass nicht alle Möglichkeiten der Fortführung der Alten- und Pflegeheime als eigenbetriebliche Einrichtung sachgerecht geprüft wurden. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass die Gutachter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON ihren Auftrag zu prüfen, in welcher Organisationsform die städtischen Alten- und Pflegeheime am besten weitergeführt werden können, in eine quasi Machbarkeitsstudie zur Ausgliederung in eine GmbH umgedeutet haben.

„Wir sind der Auffassung, dass auch bei der Fortführung der Alten- und Pflegeheime als eigenbetriebliche Einrichtung strukturelle Veränderungen realisierbar gewesen wären. Hier gab es in der Vergangenheit bereits vielfältige Vorschläge, die aber nicht umgesetzt wurden.“ kommentiert die zuständige Gewerkschaftssekretärin Pamela Strutz die Situation.

Die Optimierungsvorschläge, die jetzt durch das Gutachten und auch durch das Zukunftskonzept auf dem Tisch liegen, sind aus unserer Sicht nicht rechtsformspezifisch. Das heißt, etliches von dem, was nun angegangen werden soll, könnte auch im Eigenbetrieb umgesetzt werden.

Nach dem nun aber der Bochumer Rat die Entscheidung zur Ausgliederung getroffen hat, gilt jetzt die höchste Priorität der Absicherung der Beschäftigten. „Die Politiker fast aller Fraktionen haben in ihren Statements während der Ratssitzung bekräftigt, dass die Rechtsformänderung nicht zu Lasten der Beschäftigten erfolgen soll. Die ver.di-Forderung nach einem Überleitungstarifvertrag ist in die Beschlussvorlage aufgenommen worden.“ berichtet Gudrun Müller.

„Sobald die Kommunalaufsicht grünes Licht für die GmbH-Gründung gegeben hat, werden wir die Stadt Bochum auffordern, mit uns die Verhandlungen über einen Personalüberleitungstarifvertrag aufzunehmen.“ führt Gudrun Müller weiter aus. Dabei gelten die im Beschlusstext formulierten Punkte für ver.di als Mindestanforderung an den Tarifvertrag:
Die GmbH erwirbt die Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband NW und bleibt dauerhaftes Mitglied.
Betriebsbedingte Kündigungen sind und bleiben ausgeschlossen.
Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt dauerhaft nach TVöD.
Die Zusatzversorgung erfolgt weiterhin über die VBL; die Überleitung ist von der Verwaltung sicherzustellen.
Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erworbenen Besitzstände bleiben unbefristet bestehen.
Denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs vom Eigenbetrieb auf die GmbH bei den Alten- und Pflegeheimen beschäftigt sind, wird das Recht eingeräumt, sich auch in Zukunft genauso wie Beschäftigte der Kernverwaltung auf interne Stellenausschreibungen der Stadt Bochum bewerben zu können.