Montag 18.04.11, 14:26 Uhr

Leiharbeitsfirma besteht auf Hungerlohn 3


Am heutigen Montag fand vor dem Dortmunder Arbeitsgericht der erste Gütertermin anlässlich einer Klage von zwei Mitgliedern der Linken in Bochum gegen ihre ehemalige Leiharbeitsfirma statt. Es kam zu keiner Einigung. Die Firma war nicht bereit, ihre unsittlichen Lohnzahlungen zu korrigieren. Zum Hintergrund: Die Schein-Gewerkschaft CGZP (Christliche Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen) hatte äußerst arbeitgeberfreundliche „Tarifverträge“ ausgehandelt. Dieser selbsternannten „Gewerkschaft“ wurde rückwirkend die Tariffähigkeit aberkannt, so dass die abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind. Daraus ergibt sich für LeiharbeiterInnen jetzt die Möglichkeit, rückwirkend ein Gehalt von vergleichbaren ArbeitnehmerInnen im Einsatzbetrieb einzuklagen.
Stefan Gundlach, einer der Kläger und Mitglied Der Linken in Bochum: „Wir haben das Angebot der Leiharbeitsfirma abgelehnt. Es macht mich wütend zu sehen, dass nach jahrelanger Arbeit zu einem viel zu niedrigen Lohn sich das Unternehmen auch vor Gericht noch weigert, mich so zu bezahlen wie es branchenüblich ist. Ich werde auf die mir zustehenden Lohnnachzahlungen bestehen und möchte anderen Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zeigen, dass es sich lohnt, für seine Rechte zu kämpfen.“

Christian Leye, Sprecher der Bochumer Linken zu dem heute stattgefundenen Gütetermin: „Das Angebot von Seiten der Leiharbeitsfirma ist viel zu niedrig gewesen, als dass die Kläger darauf hätten eingehen können. Tatsächlich waren es nur etwa 50 €, obwohl über 13.000 € eingeklagt sind. Das ist kein Vergleichsangebot sondern eine Dreistigkeit sondergleichen! Selbst jetzt, nachdem der christlichen ‚Gewerkschaft‘ CGZP die Tariffähigkeit aberkannt wurde, hält die Leiharbeitsfirma an der Politik der Hungerlöhne fest. Sie weigert sich, den berechtigten Forderungen ihrer ehemaligen Mitarbeiter nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit nach zu kommen. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen für andere Betroffene, versucht die Leiharbeitsfirma die nachzuzahlenden Gehälter möglichst gering zu halten. Aber genau das wollen wir: einen Präzedenzfall, der den Geschädigten den ausstehenden Lohn zuspricht und anderen Betroffenen Mut macht, selber auch zu klagen.“ Christian Leye weiter: „Hier zeigt sich einmal mehr, worum es bei der Leiharbeit geht: die Überausbeutung der Betroffenen und die Spaltung der Belegschaften. Tatsächlich ist die Leiharbeit nichts weiter als ein Instrument der Unternehmen, um Arbeit zu Hungerlöhnen einzukaufen und den Profit der Unternehmen auf Kosten der Arbeiterinnen und Arbeiter zu maximieren. Auch werden so Belegschaften gespalten in LeiharbeiterInnen und Kernbelegschaft. Dies verhindert, dass die Belegschaft gemeinsam und solidarisch für ihre Interessen eintritt, die mittelfristige Folge kann dann nur eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für alle für alle Arbeiterinnen und Arbeiter. Dieses dreiste Instrument der Überausbeutung halte ich nicht für reformierbar. Im Sinne der Lohnabhängigen gehört Leiharbeit verboten.“
Rechtsanwältin Heike Schneppendahl, ebenfalls Mitglied des Vorstandes ergänzt: „Da das Bundesarbeitsgericht die Tarifverträge der CGZP, die auch für den Kläger gelten sollten, für unwirksam erklärt hat, sind wir zuversichtlich, dass wir diesen Prozess gewinnen. Beim nächstem Verhandlungstermin am 8. Juni wird eine Entscheidung getroffen werden. Das Urteil des Dortmunder Arbeitsgerichts wird dann hoffentlich wegweisend für weitere Klagen von LeiharbeitnehmerInnen sein.“


3 Gedanken zu “Leiharbeitsfirma besteht auf Hungerlohn

  • Flinke Hexe

    „Christliche Gewerkschaft“
    Was sagt denn unser Superintendent Scheffler zu seinen Glaubensbrüdern. Sonst beklagt er doch gerne Ungerechtigkeiten allüberall auf den Weihnachtsspitzen …

  • Hartz8

    Komisch dass man nirgendwo ließt um welche Leiharbeitsfirma es sich dabei handelt.

    Das würde mich und viele andere Leser sehr interessieren :-)

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