Anregung von Wolfgang Wendland gemäß Â§ 24 Gemeindeordnung NRW
Samstag 16.04.11, 12:13 Uhr

Glasverbot bei Bochum Total


Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Anregung bezieht sich auf das für das Jahr 2011 zu erwartende Verbot bei dem Stadtfest „Bochum Total“ Glasflaschen mitzuführen. Die grundsätzliche Frage, ob es sinnvoll und rechtmäßig ist, bleibt erst einmal unberührt, da hierzu ein Verfahren beim OVG Münster bezüglich des Kölner Karnevals anhängig ist, wo ebenfalls Glasflaschen verboten wurden und werden sollen.

In Köln ist das Glasverbot nicht unumstritten, so hat das VG Köln im Hauptsacheverfahren1 das Glasverbot aus dem Jahr 2010 als rechtswidrig eingestuft, das OVG Münster aber in einem Eilverfahren2 ein Glasverbot für die Karnevalssaison 2010/2011 mit folgender Anmerkung zugelassen: „Der Senat weist vorsorglich zur Vermeidung von Missverständnissen darauf hin, dass diese Bewertung der Gefahrenlage nicht ohne Weiteres auf andere Großveranstaltungen übertragbar sein dürfte.“

Das Glasverbot in Bochum zum Stadtfest „Bochum Total“ weist im Vergleich zu dem in Köln erhebliche Unterschiede in Entstehung, Ausführung und öffentlicher Darstellung auf, die im Wesentlichen mit dieser Eingabe kritisiert werden sollen in der Hoffnung, dass zumindest in diesen Punkten für Abhilfe gesorgt wird.

  1. Anders als in Köln aber auch in Düsseldorf, wird das Glasverbot in Bochum nicht in Gremien wie Stadtrat, Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr, Bezirksvertretung beraten. Gerade aber die Einschränkung von Rechten der Bürger sollte demokratisch legitimiert werden. Darüber hinaus ist die Einschätzung, ob einige Schnittverletzungen eine solche Einschränkung der Rechte vieler rechtfertigt, eindeutig eine politische Entscheidung, die nicht von der Verwaltung allein getroffen werden kann. Insbesondere auch wegen der Kosten, die eine solche Maßnahme mit sich bringt. So wurde z. B. beim Krefelder Karneval auf ein Glasverbot verzichtet, weil mit Kosten von 35.000,- EUR gerechnet wurde.3 Weiterhin müsste im politischen Raum geklärt werden, ob nicht der Veranstalter des Stadtfestes „Bochum Total“ die Kosten des Verbots übernehmen müsste.
  2. In der Durchführung des Glasverbotes in Bochum 2010 wurde das Verbot nicht auf die Außengastronomie angewendet, obwohl diese nicht in der Allgemeinverfügung ausgenommen war.
  3. Teilweise wurden 2010 Kontrollen von Security-Kräften des Veranstalters durchgeführt, die zumindest in einem Einzelfall versuchten, auch handgreiflich das Glasverbot durchzusetzen. Derartige hoheitliche Aufgaben dürften aber nur von Mitarbeitern des Ordnungsamts bzw. der Polizei durchgeführt werden. Letztere waren aber nicht über die Vorgehensweise (Zwangsgeldandrohung für den Fall der Zuwiderhandlung) informiert, sondern tendierten eher dazu Platzverweise zu erteilen. Alles in allem bedarf also das „Sicherheitskonzept“, das eine solche Maßnahme begleiten sollte, der dringenden Überarbeitung.
  4. Überwiegend wurden 2010 Flugblätter verteilt, auf denen zu lesen war, dass „auf dem Festivalgelände das Mitführen von Glasflaschen verboten“ sei. Hier sollte eine bessere Formulierung gewählt werden, weil es kein Festivalgelände gibt, sondern auch die Bereiche, in denen das Stadtfest „Bochum Total“ stattfindet, weiterhin öffentlicher Raum bleibt. Darüber hinaus ist ein derartiges Verbot, das nicht angibt, wer der Urheber des Verbotes ist, geeignet den Bürger zum Untertanen zu degradieren, was in der Folge gerade bei einem großteilig jugendlichen Publikum als pädagogisch fatal bewertet werden kann.

Zusammengefasst möchte ich also anregen, dass

  1. das Bochumer Glasverbot zum Stadtfest „Bochum Total“ durch die Politik abgewogen und ggf. legitimiert wird und die Kostenfrage transparent geklärt wird.
  2. wenn ein Glasverbot kommt, dieses auf alle in der Verbotszone Anwendung findet.
  3. hoheitliche Aufgaben nur von den Kräften ausgeführt werden, die dazu legitimiert und dafür qualifiziert sind.
  4. in der Darstellung des Verbotes auf dem Stadtfest durch den Veranstalter und die Stadt Bochum klar wird, wer was wo und vor allem auf welcher rechtlichen Grundlage verbietet.

Mit freundlichen Grüßen

1 Az: 20 K 441/10 und 20 K 525/10

2 Az: 5 B 1475/10

3 RP Online 25.01.2011:
„Glasverbot würde mindestens 35 000 Euro kosten“
Krefeld (RP) Die Stadtverwaltung rät von einem Glasverbot an Karneval ab. Neben rechtlichen Bedenken gebe es auch Kostengründe, heißt es in einem Bericht der Verwaltung.
Allein für ein Glasverbot auf Sternstraße sowie Ober- und Niederstraße müssten 18 Kontrollstellen eingerichtet werden. Da eine ausreichende Anzahl städtischer Mitarbeiter nicht zur Verfügung stehe, müsste auf Mitarbeiter aus dem privaten Sicherheitsgewerbe zurückgegriffen werden.
Die Verwaltung geht in einer ersten überschlägigen Kalkulation von rund 35 000 Euro Kosten aus. Weil Köln und Düsseldorf beim Rosenmontagszug kein Glasverbot angeordnet haben, müsste die Stadt nachweisen, dass sich die Gefahrenlage durch Glasbruch beim Krefelder Karnevalszug dramatischer darstellt als bei den Zügen in den Karnevalshochburgen. Am 1. Februar wird der Ordnungsausschuss über das Glasverbot beraten.“