Sonntag 06.03.11, 22:00 Uhr

Hartz IV: Repressionswünschen angepasst 1


Norbert Hermann von der BAG Prekäre Lebenslagen hat zur Vorbereitung auf die Veranstaltung am kommenden Donnerstag über die Verschärfungen im Bereich Hartz IV einige wichtige Punkte zur Vorbereitung auf die Diskussion zusammengestellt. Die Veranstaltung wird sich nur zum Teil mit dem Existenzminimum und den weiter bestehenden Aktivitäten des Bündnisses www.krach-statt-kohldampf.de befassen. Es geht um die jetzt anstehenden weiteren Verschärfungen und die Frage, wie eine Gegenwehr zu organisieren ist. Dabei verweist Norbert Hermann darauf, dass „der Rechtsweg ein Holzweg ist“.  Immer wenn die Betroffenen juristisch Erfolge zu verzeichnen haben, „wird das Gesetz der Realität und den Repressionswünschen angepasst. In der Vergangenheit wurde das SGB II bereits 51 mal geändert.“ Als Ziel all dieser Maßnahmen bezeichnet er die „systematische Bedarfsunterdeckung“.  Wichtig bei den nun in Kraft getretenen Maßnahmen ist: „1. Sanktionen: Kürzungen unter das Existenzminimum werden erleichtert. Eine vorherige Androhung ist nicht mehr erforderlich. Verstöße gegen per Verwaltungsakt auferlegte Pflichten können nun sanktioniert werden. Sanktionen müssen nicht mehr umgehend verhängt werden, sondern in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Verstoß.
2. Darlehensanrechnung: zur Überbrückung geliehenes Geld kann angerechnet werden, wenn es nicht sorgfältig vertraglich als innerhalb von sechs Monaten rückzahlbar vereinbart wird.
3. Darlehen, auch bereitgestellte Mietkautionen, werden mit 10 Prozent des Regelbedarfs getilgt (bislang max. 10 %; Kautionen wurden bislang gar nicht getilgt, sondern bei einer Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt). Zur Darlehenstilgung werden alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gesamtschuldnerisch herangezogen, auch die Kinder, nicht nur der/die Darlehensnehmer_in. Dadurch entsteht über Jahre eine Bedarfsunterdeckung. Darlehen werden nun überhaupt nur gewährt, wenn alle Rücklagen, auch für notwendige Anschaffungen, aufgebraucht sind.
4. vorläufige Zahlungseinstellung: bei Vermutung von zu erwartendem anrechenbaren Einkommen kann die Leistung sofort gekürzt/ eingestellt werden.
5. Überzahlungen der Vergangenheit können sofort bis zu 30 % des Regelbedarfs einbehalten werden. Bislang musste das erst nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit erstattet werden, wenn kein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten vorlag. Dadurch kann eine erhebliche Bedarfsunterdeckung entstehen.
6. Pflicht zur Rücklagenbildung: ALG II und Sozialgeld enthalten einen Anteil für Anschaffungen (Hausrat, Waschmaschine, Herd …) iHv derzeit 51 Euro (Single). Wird das nicht für solche Fälle zurückgelegt, kann das einbehalten werden.
7. Mietgrenzen: die Wohnungskosten werden im Wesentlichen von den Kommunen getragen. Bislang galt hier die Rechtsprechung des BSG. In Zukunft können die Kommunen durch eigene Satzung die Kosten deckeln. Zu befürchten ist eine Festlegung „nach Kassenlage“, und die ist bekanntlich schlecht. Fehlbeträge müssen aus dem Regelbedarf gedeckt werden. Verbesserung: auch nicht notwendige Umzüge können nun genehmigt werden.
8. Leistungsnachzahlungen aus Überprüfungen unrechtmäßiger Bescheide der Vergangenheit: bislang konnte vier Jahre rückwirkend überprüft werden, jetzt nur noch ein Jahr (+ jeweils das bereits angefangene Jahr).
9. generelle Antragserfordernis: bislang wurden Mehrbedarfe, einmalige Beihilfen (z.B. Schwangerschaft, Geburt, Klassenfahrten …), „Teilhabe am soziokulturellen Leben“ (10 Euro mtl., nur bis zum 17. Lebensjahr!), Lernförderung, Mittagsverpflegung idR bei Kenntnis der Behörde automatisch gewährt. Hier besteht nun Antragserfordernis, es wird nicht rückwirkend geleistet, das Geld fehlt dann. (Ausnahme: das Schulbedarfsgeld 70 Euro, 1- Hj. und 30 Euro, 2. Hj. wird automatisch gezahlt).
Weitere finanzielle Härten:
10. „Armutsgewöhnungszuschlag entfällt“: wurde bislang beim Übergang vom ALG I ins ALG II gewährt (max. 160 Euro im 1. Jahr und 80 Euro im zweiten Jahr).
11. Elterngeld: bislang anrechnungsfrei; wird nun idR komplett angerechnet.
12. Die Honorierung für Tagesmütter und -väter ist nicht mehr anrechnungsfrei, sondern wird in Zukunft voll angerechnet (abzüglich der Kosten).
13. Das sog. „Pflegekindergeld“ wird in Zukunft in höherem Maße angerechnet.
14. Aufwandsersatz für Ehrenamt, politisches Amt und für in Sportvereine und Volkshochschulen nebenberuflich Unterrichtende wird zwar in begrenzter Höhe (175 Euro mtl.) nicht angerechnet, der Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich bei Erwerbstätigkeit entfällt dann aber in Zukunft.
15. Rentenbeiträge werden nicht mehr gezahlt. Das schadet zwar weniger den Einzelnen, fehlt aber in der Rentenkasse. Hierdurch und durch die extrem niedrigen Krankenkassenbeiträge werden Kosten der Arbeitslosigkeit den Sozialkassen aufgebürdet. Zuschüsse zur Altersvorsorge für nicht Versicherungspflichtige werden ebenfalls gestrichen.
Sonstiges:
16. Hausarrest für alle: entgegen der bisherigen Regelung dürfen Schulkinder und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht mehr entsprechend der Ferien- oder tariflichen Urlaubsregelung ortsabwesend sein, sondern „ohne wichtigen Grund“ wie alle anderen maximal drei Wochen.“


Ein Gedanke zu “Hartz IV: Repressionswünschen angepasst

  • Gerherd aus Cottbus

    Hab schon darüber gelesen. Die Wut steigt und steigt. Wer bitte schaut mal diesem Kapitalschmarozterpach und deren Marionetten in Berlin auf die Wichsgriffel?? Aus dem Land Jagen,sage ich!!

Kommentare sind geschlossen.