Donnerstag 20.01.11, 13:44 Uhr

Anträge für Bildung und Teilhabe stellen


Der DGB Ruhr-Mark schreibt: „Obwohl die Debatten um die Höhe und Ausgestaltung der Hartz IV-Regelleistung und das Bildungspaket für arme Kinder noch nicht abgeschlossen sind, sollten sich die Betroffenen frühzeitig um die jeweiligen Anträge an das Jobcenter kümmern. Ausnahme bildet das so genannte Schulpaket, dass aber auch erst zum Schuljahreswechsel im August zur Anwendung kommt. Der DGB weist darauf hin, dass für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Die Anträge sollten schon jetzt gestellt werden, damit sie den Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen können.
Michael Hermund, DGB Regionsvorsitzender: „Unabhängig davon, dass wir weitergehende Forderungen aufgestellt haben und unsere Ansprüche in der vorhandenen Debatte bisher nur unzureichend erfüllt werden, sollten sich die betroffenen Eltern dringend kümmern, um die vorhandenen Angebote zu nutzen.“
Vor allem geht es um Leistungen zur Übernahme von Schul- und Kindertagesstättenausflüge, Leistungen für Schülerbeförderungen, bei entsprechendem Erfordernis um zusätzliche Lernförderung, Kosten für das Schulmittagessen und Sachleistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Nach Informationen der Arbeitsagentur liegen entsprechende Flyer und Informationsmaterialien sowie die Antragsformulare vor und können unter anderem im Internet zu den verschiedenen Themen abgerufen werden.