Die Arbeitslosenberatung in der Brückstraße 46 macht darauf aufmerksam, dass ALG II BezieherInnen, die bisher den ALG II-Zuschlag (nach ALG I Bezug) erhalten haben, nicht von den Rundfunkgebühren befreit wurden. Durch das Haushaltsbegleitgesetz wird u.a. dieser Zuschlag ab dem 01.01.2011 ersatzlos gestrichen. D.h., auch dieser Personenkreis kann ab Januar 20011 einen Befreiungsantrag stellen. Da der Antrag erst ab dem Monat, nach dem er gestellt wurde, wirksam wird, ist es ratsam, den Befreiungsantrag noch im Dezember (für die Zeit ab Januar) zu stellen. Näheres. Der Antrag auf GEZ-Befreiung ist auch an der Infotheke des Bürgerbüros erhältlich.
Montag 13.12.10, 18:17 Uhr