Dienstag 09.11.10, 15:52 Uhr

Justiz und Meinungsfreiheit


Die VVN-BdA schreibt: »Pünktlich zum Gedenktag 9.November kam der Freispruch vom Bochumer Landgericht. Wegen volksverhetzenden Reden wiederholt verurteilt, wurde der Nazi-Chef Wulff vom Bochumer Landgericht freigesprochen. Es gilt ja die politische Meinungsfreiheit. Und im Zweifel ist für den Angeklagten zu entscheiden. Gegen genau diese politische Meinungsfreiheit, gegen Pressefreiheit und statt für, gegen den Angeklagten entschieden vor ein paar Wochen Richterin und Staatsanwältin. Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ, der u.a. auch Mitglied der jede Gewalt ablehnenden Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) ist, wurde zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt, weil er zu einer Demonstration gegen Nazi-Hetzer aufgerufen hatte.
Und das mit einer Karikatur, die von Richter und(!) Staatsanwalt im 1. Tortenprozess, als völlig harmlos beurteilt wurde: Eine Torte ist eine Torte und keine Bombe. Im 2. Tortenprozess wurde Martin Budich verurteilt: Eine Torte ist doch eine Bombe, meinten Richterin und Staatsanwältin und glaubten, das ganz objektiv an den Augenbrauen und der Beinstellung des Strichmännchens feststellen zu können. Die Nazi-Hetzer werden freigesprochen, wer gegen die Nazi Hetzer zu einer Demonstration mit einem Strichmännchen mit Torte aufruft, für den gilt keine politische Meinungsfreiheit und auch keine Pressefreiheit. Da wird im Zweifel gegen den Angeklagten entschieden.
Die VVN-BdA ist der Überzeugung: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!
Die VVN-BdA Bochum ist entsetzt über den Freispruch für den Nazi-Hetzer Wulff und gespannt, ob das Bochumer Landgericht im 3. Tortenprozess am 18.11. eine Torte für eine Torte oder für eine Bombe hält.«