Freitag 10.09.10, 14:00 Uhr
Mieterverein und attac zum Cross-Border Deal:

Gut, dass es vorbei ist !


„Mit Erleichterung haben Mieterverein Bochum und die attac Stadtgruppe auf das Ende des Cross-Border-Leasing-Geschäfts mit dem Bochumer Kanalnetz reagiert“, schreiben die beiden Organisation in einer Erklärung. Weiter heißt es: »Zu eitler Freude oder gar Jubel sehen sie jedoch keinen Anlass. Die beiden Gruppen hatten 2003 ein Bürgerbegehren gegen den Deal organisiert. „Wir wollen uns in den Streit um eine schwarze oder eine rote Null gar nicht einmischen“, meint Aichard Hoffmann vom Mieterverein. „Es ist reine Spekulation, ob die Stadt damals die gesamten 20,4 Millionen Barwertvorteil als zusätzlichen Kredit aufgenommen hätte, oder ob Arnsberg sie zum Sparen gezwungen hätte. Und auch der Zinssatz ist sicher nicht in den sieben Jahren seither genau gleich geblieben. Aber es hat offensichtlich eines immensen Aufwands und vieles Glücks bedurft, genau den Schaden von der Stadt abzuwenden, den wir damals prophezeit haben und den niemand an der Stadtspitze wahr haben wollte.“
Mag sich der finanzielle Schaden in Grenzen halten, der politische Schaden war enorm und wirkt bis heute nach. „Man darf nicht vergessen, dass sich die Stadt damals über den erklärten Willen von über 13.000 Bürgerinnen und Bürgern kaltschnäuzig hinweg gesetzt und dabei auch massiv gegen die Gemeindeordnung verstoßen hat, indem sie nach dem erfolgreichen Bürgerbegehren den vorgeschriebenen Bürgerentscheid nicht durchgeführt, sondern vollendete Tatsachen geschaffen hat“, erinnert Ralf Bindel von attac. „Das hat die Politikverdrossenheit weiter gefördert. Bis heute hat es keine Entschuldigung von den Verantwortlichen gegeben.“ Verdient hätten in dem Geschäft andere: Die gleichen Kanzleien, die die CBL-Deals bundesweit eingefädelt haben, waren auch an deren Auflösungen beteiligt. Städte und Kommunen sollten sich aus Finanztransaktionsgeschäften heraushalten, bei denen sie von Steuervorteilen für Unternehmen auf Kosten der öffentlichen Hand angeblich profitieren.
Einen positiven Effekt hat die Sache aber gehabt: Als Reaktion auf das bundesweit einmalige Vorgehen der Bochumer Ratsmehrheit von 2003 hat der Landtag in NRW inzwischen die Gemeindeordnung geändert. Erfolgreiche Bürgerbegehren haben jetzt aufschiebende Wirkung bis zum Bürgerentscheid.«