Die Sozialberatung Ruhr erklärt in einer Pressemitteilung, dass die Gaspreise der Stadtwerke Bochum erheblich höher seien als die Preise der Dortmunder Stadtwerke DEW 21. Die Stadtwerke Bochum streichen demnach erhebliche Extragewinne ein, während in Dortmund die zu viel gezahlten Gelder an die KundInnen zurück erstattet würden. Die Bochumer Stadtwerke haben auf eine Bitte um Stellungnahme nicht reagiert. Die Pressemitteilung der Sozialberatung Ruhr: “Die DEW21, das sind die Dortmunder Stadtwerke, liefern an ihre Kunden Gas, Wasser und Strom. Hinsichtlich der Gaslieferung erstattet die DEW21 nun ihren Kunden pro verbrauchter kWh Gas in den nächsten zwei Jahren 0,339 Cent brutto zurück. Hintergrund für diese Aktion sind zwei Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15.07.2009 zum Az. VIII ZR 225/07 und VIII ZR 56/08. In den beiden Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Sonderverträgen nicht die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für die Gaslieferungsverträge gelten, sondern alle Fragen der Gaslieferung im Vertrag selbst geregelt sein müssen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Frage ob und wann und wie der Gasversorger den Gaspreis anheben darf oder senken muss. Diese vertraglichen Regelungen waren dadurch erfolgt, dass die DEW21 auf ihr Kleingedrucktes, d. h. die allgemeinen Lieferbedingungen, verwiesen hat. Diese unterliegen jedoch der strengen inhaltlichen Kontrolle der §§ 305 ff. BGB. Hierbei ist der BGH zu dem Ergebnis gekommen, dass Preiserhöhungsklauseln nichtig sind, in denen steht, der Versorgen „darf“ den Preis anpassen. Hierbei wird offengelassen, ob die Anpassung auch nach unten erfolgen kann bzw. nicht ohne Verzögerung erfolgen muss. Eine solche vertragliche Regelung ließe auch eine zeitlich versetzte Preissenkung zu, wodurch die Kunden benachteiligt werden und die Vertragsklausel daher nichtig ist. Die Gaspreiserstattung bezieht sich auf Tarife „spezial“ (Verbrauchspreis je kWh 4,25 Cent ohne MwSt) und „online“ (Verbrauchspreis je kWh 4,85 Cent ohne MwSt). Es ist also festzuhalten, dass auf der einen Seite die DEW21 Gaskosten erstattet obwohl sie in erheblichen Umfang preisgünstiger ist als die analogen Tarife bei den Stadtwerken Bochum GmbH, die zwischen 6,56 Cent pro kWh und 5,03 Cent pro kWh (bis 11.549 kWh/Jahr) liegen. Der zweite Tarif der Stadtwerke Bochum (StadtwerkePlus Gas) liegt zwischen 6,56 Cent und 5,03 Cent (bis 11.549 kWh/Jahr). Die DEW21 ist damit nicht nur erheblich preisgünstiger als die Stadtwerke Bochum GmbH, sondern sie erstattet aufgrund des Fehlers, den sie gemacht hat, mehr oder weniger freiwillig überzahlte Beträge zurück. Es kann nur angeraten werden, dass die Verbraucher, die ihr Gas von den Stadtwerken Bochum beziehen, ebenfalls prüfen, ob hier nicht Erstattungsansprüche vorliegen. Dies gilt insbesondere für Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII, die über eine einzelvertragliche Regelung das Gas von den Stadtwerken Bochum beziehen. Zwar wird den Leistungsbeziehern nur ein Teil dieser Rückzahlung im Hinblick auf die Warmwasserkosten zustehen, gleichwohl sollte jede Möglichkeit zur Kostensenkung genutzt werden. Alternativ dazu kann man natürlich auch den Anbieter wechseln, was möglicherweise die leichtere Form der Kostensenkung ist.
Samstag 17.07.10, 08:00 Uhr