Donnerstag 15.07.10, 14:19 Uhr

Neuer Mietspiegel erschienen


Der Bochumer Mieterverein schreibt: „Mit einiger Verspätung ist nunmehr der Mietspiegel 2010 erschienen. Die Laufzeit des alten Mietspiegel endete offiziell bereits am 31. März 2010. Grund für die Verspätung: Die Detailauswertung der erhobenen Daten beanspruchte mehr Zeit als erwartet. Neu ist der Aufbau des Mietspiegels: In die Druckversion ist ein Rechenschema integriert, das die Berechnung der korrekten Miete erleichtert. Außerdem ist ein Online-Rechner in Vorbereitung. Der neue Bochumer Mietspiegel gilt bis zum 31. März 2012 und ist Grundlage für die Mietpreisbildung von etwa 145.000 freifinanzierten Mietwohnungen in Bochum. Die Durchschnittsmiete stieg ggü. dem alten Mietspiegel um ca. 1,4 Prozent. Allerdings kann es durch veränderte Zu- und Abschläge sowie andere Zuordnungen im Einzelfall zu größeren Abweichungen nach oben und unten kommen.
Wie bereits in der Vergangenheit, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel, der auf einer umfassenden Datenerhebung beruht und dem der Gesetzgeber daher bei Auseinandersetzungen um die Miethöhe eine besondere Beweiskraft zubilligt. Seit dem in Kraft treten der Mietrechtsreform 2001 kennt das Gesetz diese Form des Mietspiegel. Dabei müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen, das heißt auf repräsentativer Basis, erstellt werden.
2. Der Mietspiegel muss von der Gemeinde oder Stadt anerkannt sein. Alternativ reicht es auch aus, wenn er von beiden Interessenverbänden der Mieter und Vermieter akzeptiert worden ist.
3. Der Mietspiegel muss aktuell sein, das heißt, er muss nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden, spätestens nach vier Jahren muss er neu aufgestellt werden.
Konsequenz: Qualifizierte Mietspiegel sind das vorrangige Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren. Nach dem Willen des Gesetzgebers gibt es für den Vermieter keine Chance, an den Zahlen und Preisen dieses Mietspiegels vorbeizukommen, wenn er vor Ort existiert.
Gedruckt ist er kostenlos beim Mieterverein, den Haus- und Grundeigentümervereinen, im Wohnungsamt und in den Bezirksverwaltungsstellen erhältlich.“
Der neue Mietspiegel als PDF-Datei.