Montag 05.07.10, 12:00 Uhr
Weiterhin viele erfolgreiche Widersprüche gegen die ARGE

Leistungen werden einfach vorenthalten


Die Linksfraktion im Rat der Stadt Bochum macht in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass die Zahl der erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen die ARGE Bochum auf hohem Niveau bleibt. Das bestätige die Verwaltung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion in einer Mitteilung zur kommenden Ratssitzung: „Allein in 2009 wurden 3.286 Widersprüche gegen Bescheide der ARGE eingelegt, eine ähnlich hohe Zahl wie im Jahr zuvor. Bei derzeit 20.429 Bedarfsgemeinschaften ist damit ca. jede 6. Bedarfsgemeinschaft betroffen und das jährlich.
Doch nicht nur die Zahl der eingelegten Widersprüche bleibt hoch, sondern auch die Erfolgsaussichten. In 45 % der Fälle gab die ARGE den Widersprüchen ganz oder teilweise statt (ganz 32 %, teilweise 13 %). Grund hierfür war in der Hälfte der Fälle eine falsche Rechtsanwendung. Wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist, können die ALG-II-BezieherInnen vor dem Sozialgericht Klage erheben. Diese Zahlen waren zwar leicht rückläufig, doch auch hier waren 39 % der Klagen ganz oder teilweise erfolgreich. „
Die Linksfraktion kritisiert, dass die ARGE den Betroffenen im großen Stil ihnen zustehende Leistungen vorenthält. Dazu erklärt Ernst Lange, Mitglied des Rates und des Sozialausschusses:
„Wer von Hartz IV lebt, der muss jeden Cent dreimal umdrehen, da ist jede Kürzung oder Nicht-Gewährung von Leistungen ein persönliches Drama. Die Linksfraktion hat daher kein Verständnis dafür, dass die ARGE seit Jahren in großem Maß ALG-II-BezieherInnen berechtigte Leistungen verweigert. Wir haben diese Anfrage nicht zum ersten Mal gestellt und müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass sich an den gravierenden Mängeln bei der ARGE nichts geändert hat. Zwar ist die Zahl der Klagen leicht rückläufig, doch lässt sich dies unter Umständen auch darauf zurückführen, dass die Zahl der erfolgreichen Widersprüche von 2008 von 42 % auf 45 % in 2009 gestiegen ist. Je erfolgreicher die Widersprüche, desto weniger Grund zum Klagen.
Über die Gründe der hohen Widerspruch-/Klagequote können wir nur spekulieren. So ist die ARGE nach wie vor personell unterbesetzt und die MitarbeiterInnen sind überlastet, doch scheint es uns fraglich, damit diese hohe Fehlerquote in Gänze zu erklären. Immer wieder wird hingegen laut, dass es Anweisungen der Bundesagentur zur Kostensenkung gibt. Diese beinhalten ggf. die Aufforderung, eine bestimmte Zahl von Sanktionen gegenüber ALG-II-BezieherInnen zu verhängen. Damit werden die ARGE-MitarbeiterInnen massiv unter Druck gesetzt.
Das alles ist nicht hinnehmbar. Wir fordern die ARGE Bochum auf, sich dazu zu positionieren, ob es „Sparanweisungen“ von der Bundesagentur oder auch aus dem eigenen Hause gibt. Sollte dies der Fall sein, sind aus Sicht der Linksfraktion diese Anweisungen dringend außer Kraft zu setzen.
Wir fordern die ARGE Bochum ferner auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbedingungen ihrer MitarbeiterInnen endlich verbessert werden. Und wir fordern, dass die ARGE dafür Sorge trägt, dass die ALG-II-BezieherInnen die ihnen zustehenden Leistungen umgehend und ohne Widerspruchsverfahren gewährt werden. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen in Notlagen Widerspruch oder Klage einlegen müssen, um ihnen zustehende Leistungen zu erhalten.“