Mittwoch 26.05.10, 23:00 Uhr

Antikommunismus als Rechtsgrundlage


Rechtsanwalt Heinrich Hannover berichtete heute Abend im Bahnhof Langendreer auf einer sehr gut besuchten Veranstaltung über den „Düsseldorfer Prozeß“. Das Bochumer Friedensplenum und die DFG/VK hatte ihn zusammen mit dem Bahnhof Langendreer eingeladen, um an diesen großen antikommunistischen Schauprozess zu erinnern, der im April vor 50 Jahren zu Ende ging. Heinrich Hannover war als Anwalt an dem Prozess beteiligt. Er schilderte sehr authentisch, wie die angeklagten Repräsentanten des Friedenskomitees nicht die Spur einer Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren hatten. Das Gericht ging sogar so weit, dem engagierten Christen Walter Diehl in der Urteilsbegründung vorzuwerfen: „Seine Intelligenz sowie die Tatsachen, daß er bis 1951 Theologiestudent war und daß er parteilos war, nutzte er in Kenntnis der Zielsetzung des WFK [Westdeutschen Friedenskomitees] in demagogischer Weise aus, um der Organisation den Verdacht einer kommunistischen Tarnorganisation zu nehmen.“ Friedensarbeit war immer eindeutig staatsgefährdend. Die Angeklagten wurden wegen Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung für schuldig befunden. Siehe auch den Vortrag von Friedrich-Martin Balzer zum „Düsseldorfer Prozeß“.