Freitag 14.05.10, 14:00 Uhr

Der Nothaushalt als Dauerzustand?


Die Soziale Liste schreibt: »Seit einem Jahr steht die Stadt Bochum unter Nothaushaltsrecht. Die damit verbundenen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sind durch Erhöhungen der kommunalen Steuern, höhere Abgaben und Entgelte, 10%zentig gekürzte Zuwendungen für soziale Einrichtungen uvm. groß. Eine Änderung der derzeitigen Situation ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: „Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich derzeit nicht darstellbar“, heißt es im neuen Entwurf für die Haushaltssatzung der Stadt Bochum 2010, die am 19. Mai in den Rat eingebracht wird. Der Ausfall von Steuern, wie er durch die Steuerschätzung vom 6. Mai deutlich wurde, verschlechtert die Situation der Kommunen weiter drastisch.
Das Nothaushaltsrecht wird so in Bochum zum Dauerzustand. Die Umsetzung der „Bochumer Tränenliste“ wird weiterbetrieben. Neben drastischen Rotstiftmaßnahmen im sozialen, kulturellen Bereich und der kommunalen Daseinsvorsorge sind auch der Wegfall von 480 Arbeitplätzen bei der Stadt Bochum, die drastische Verringerung der Ausbildungsplätze, die Schließung von Schwimmbädern und anderen kommunalen Einrichtungen geplant.
Die Ausplünderung der Kommunen durch Bund und Länder, die Wirtschafts- und Finanzkrise und das jahrelange Festhalten an kommunalen Prestigeobjekten haben die Stadt Bochum an den Rand des finanziellen Kollaps gebracht. Um dieser Politik zu begegnen reicht der papierne Protest in Form von Resolutionen und Appellen nicht aus. Die aktuelle Entwicklung ist zu wichtig um sie allein den Politikern zu überlassen. Was wir brauchen ist ein Aufstand der Bürger.
„Als Sofortmaßnahme ist in dieser Situation ein Schuldenmoratorium notwendig, damit die Kommunen durch die Spekulationen und Tricks der Banken und Kreditinstitute nicht noch weiter geschwächt werden“, fordert Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste im Rat. Notwendig ist seit langem eine Finanzreform der öffentlichen Haushalte, die den Kommunen die finanziellen Mittel zuweist die ihnen durch das Grundgesetz Artikel 28/2 zu stehen.