Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gibt einen wichtigen Tipp für eine aktuelle Herausforderung: »Bei Weihnachtsfeiern ist es gut, wenn man dem Chef mit Glühwein noch zuprosten kann. Denn solange die Geschäftsführung mitfeiert, kommt auch die Berufsgenossenschaft für Unfälle rund um den Firmen-Weihnachtsbaum auf. Wann und wo die Weihnachtsfeier stattfinde, sei für die gesetzliche Unfallversicherung nicht entscheidend. „Egal, ob in der Kneipe um die Ecke, in einem Hotel in Bochum oder in der Firmenkantine gefeiert wird: Der Versicherungsschutz greift – auch nach Feierabend oder am Wochenende“, sagt Gerhard Kampschulte. Der Vorsitzende des IG BAU-Bezirksverbandes Bochum-Dortmund verweist dabei auf ein Gerichtsurteil vom Sozialgericht Frankfurt/Main (Az.: S 10 U 2623/03).
Beschäftigte aus Bochum können nach Angaben der IG BAU ihre Weihnachtsfeier ohne Angst vor Unfallfolgen genießen. Auch der Weg zur Feier und zurück sei mitversichert – es sei denn, der Unfall werde durch einen zu tiefen Blick ins Glühweinglas selbst verursacht. „Auch wer weiterfeiert, obwohl der Chef schon längst zum Aufbruch geblasen hat, macht dies auf eigenes Risiko“, so Gerhard Kampschulte. Ansonsten sei die Weihnachtsfeier nichts anderes als harte Arbeit – zumindest durch die Brille des Versicherungsschutzes gesehen.«