Dienstag 20.10.09, 12:00 Uhr

Parteiauschlussverfahren bei der Linken


Die Fraktionsgeschäftsführerin Der Linken im Rat der Stadt Bochum und ehemalige Sprecherin der Partei in Bochum, Hella Eberhardt, hat gegen die Mitglieder der Linkspartei, die bei der Kommunalwahl für die Soziale Liste kandidiert haben, einen Parteiausschluss beim Landesschiedsgericht beantragt. Die Landesverbandssatzung der Partei legt fest: „Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei Wahlen für Parlamente, kommunale Vertretungskörperschaften und sonstige Wahlämter nicht konkurrierend zur Partei anzutreten.“ Dies, so die Sprecherin der Partei in Bochum Anna-Lena Orlowski, sei auch vor der Wahl noch einmal mitgeteilt worden und diejenigen, die bei der Sozialen Liste aktiv sind, seien zu einem Gespräch eingeladen worden, um zu klären, ob sie nicht lieber für die Linkspartei aktiv werden wollen. Zu dem Ausschlussantrag gibt es noch keine Stellungnahme der Partei. Dr. Ulrich Schröder, einer der vom Ausschlussverfahren Betroffenen, schreibt in der morgen erscheinenden BSZ: „Sieben Mitglieder der Bochumer Linken haben Post vom Landesschiedsgericht ihrer Partei bekommen. Allesamt hatten sie bei den letzten Kommunalwahlen für die parteiübergreifende Soziale Liste kandidiert. Motiviert war dieser Schritt durch die ihrer Meinung nach fragwürdige Entscheidung des Bochumer Kreisverbands, nicht mit einer eigenen Kandidatur bei den OB-Wahlen anzutreten. Das wurde in der Öffentlichkeit als indirekte Unterstützung von Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz (SPD) gewertet. Dass sich Scholz im Jahr 2004 einfach über ein BürgerInnenbegehren gegen den umstrittenen Cross-Border-Deal hinweg gesetzt hatte, führte damals zum erstmaligen Wahlantritt der Sozialen Liste. Sollten die sieben Mitglieder nun tatsächlich ausgeschlossen werden, wäre der Weg für den Bochumer Linken-Kreisverband frei, künftig noch enger mit der SPD zusammenzuarbeiten, vermuten die KritikerInnen.“