Donnerstag 20.08.09, 21:00 Uhr

30 Euro weniger für arme Kinder


Die Sozialberatung Ruhr schreibt: »Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales § 6 der Arbeitslosengeld II-Verordnung verändert. Gem. der bisherigen ALG IIV war nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bei dem Einkommen minderjähriger Personen eine Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro abzusetzen. Dies galt für Kinder, die aufgrund von Unterhaltsleistungen oder aus sonstigen Quellen soviel Einkommen hatten, dass ein Bedarf nach Sozialgeld nicht vorlag. Diese 30 Euro wurden pauschal gewährt, unabhängig davon, ob eine Versicherung vorlag oder nicht. Nach der Neufassung werden diese 30 Euro nicht mehr gewährt, es sei denn, ein entsprechender Nachweis für eine Versicherung könnte geführt werden. Im Ergebnis führt dies dazu, dass arme Kinder schlicht und einfach 30 Euro im Monat weniger haben.
Dazu der Geschäftsführer der Sozialberatung Ruhr e. V., Anton Hillebrand: „Es ist eine pure Unverschämtheit, wenn das Sozialministerium armen Kindern noch 30 Euro monatlich wegnimmt, obwohl das Bundessozialgericht die Regelsätze für Kinder im SGB II als fehlerhaft ermittelt angesehen hat und infolge dessen dies dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
Der möglicherweise baldige Ex-Minister Olaf Scholz scheint der Meinung zu sein, er müsse armen Kindern noch einen letzten Abschiedsgruss angedeihen lassen.“ Nach Auffassung der Sozialberatung Ruhr e. V. ist der Gesetzgeber aufgerufen, die alte ALG II-V, die ab dem 01.01.2005 galt, wieder einzuführen, da die jetzige mit dem Gesetzestext des § 13 SGB II nicht in Deckung zu bringen ist. 16.08.2009.«