Freitag 07.08.09, 11:00 Uhr
A 44 - DÜBODO - Weiterbau zerstört Biotop an der Höfestraße

Artenvertreibung statt Artenschutz


Stoppen Wasserralle und...

Stoppen Wasserralle und....

Für die Bürgerinitiative Bochum gegen die DüBoDo erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt als Sprecher: „Wenige Tage nach Ferienbeginn und 8 Wochen vor dem Kommunalwahltermin erhielten die KlägerInnen gegen den A 44 – DüBoDo – Weiterbau durch die Bezirksregierung Arnsberg Planunterlagen in einem vom Landesstraßen NRW beantragten ergänzenden Planfeststellungsverfahren zugestellt, in dem nun die von den

...Gelbspötter die DüBoDo?

...Gelbspötter die DüBoDo?

KlägerInnen in Bezug auf den Artenschutz gerügten  Abwägungsmängel geheilt werden sollen. Die durch die Klage vor dem BVerwG in Leipzig erforderlich gewordene ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchung hat ergeben, dass durch den A 44 – DüBoDo – Weiterbau ein an der Höfestraße über Jahre entstandenes Biotop zerstört wird und auch in anderen Bereichen entlang der geplanten Trasse die Vertreibung geschützter Vogelarten droht.
Nach den zusätzlichen Untersuchungen hat sich das Regenrückhaltebecken an der Höfestraße über Jahre zu einem Biotop entwickelt, in dem geschützte Vögel wie Teichrohrsänger, Teichhuhn, Gelbspötter und die in NRW besonders selten gewordenen Wasserralle ihren Lebensraum gefunden haben.
Insgesamt sind im Plangebiet 20 Vogelarten und 9 Fledermausarten entlang der geplanten Trasse angetroffen worden, die unter Artenschutzgesichtspunkten als „planungsrelevante Tierarten“ einzuordnen sind.
Bei einem Heranrücken der geplanten Trasse bis auf ca. 80 m an das Regenrückhaltebecken an der Höfestraße werden die geschützten Arten vertrieben und damit das junge Biotop zerstört.
Daneben sind in den Bereichen Steinkuhlstraße, Höfestraße und Schattbachstraße Brutplätze des Steinkauzes und der Schleiereule sowie Quartiere der Fledermäuse bedroht.
Nach den Plänen sollen Wasserralle, Teichhuhn, Gelbspötter und Teichrohrsänger zu einem Umzug in das innerhalb von 1 Jahr vor Baubeginn zu renovierende Regenrückhaltebecken an der Unteren Heintzmannstraße bewegt werden. Daneben sollen für Schleiereule und Steinkauz sowie weitere Vogelarten wie Grünspecht und Kleinspecht neue Nahrungs-, Nist- und Brutangebote geschaffen werden.
Weiterhin sieht die beantragte Planergänzung neben Leit – und Sperrpflanzungen, Zäunen, zahlreichen gärtnerischen Maßnahmen in bereits vorhandenen oder neu zu schaffenden Ausgleichsflächen eine Lärmschutzwand für den Steinkauz vor, die gleichzeitig die tierischen Bewohner des Regenrückhaltebeckens vor Lärm schützen soll. Schließlich werden Bauzeitenbeschränkungen für massive Erdbewegungen auf die Zeit zwischen Anfang September bis Ende Januar beantragt.
Zu den Plänen war den KlägerInnen innerhalb der Ferien eine Frist für Einwendungen von 4 Wochen gesetzt worden.
Die Bürgerinitiative sieht in dem Planergänzungsverfahren ein Alibi-Artenschutzkonzept, das sich als gegen Schutzvorschriften und Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßendes Artenvertreibungsprogramm erweisen wird.
Die beantragten Maßnahme sind nicht geeignet bzw. ausreichend, um eine Vertreibung der zu schützenden Arten aus dem Plangebiet zu verhindern.
Die Bürgerinitiative hält es insbesondere für ausgeschlossen, dass die Wasserralle gemeinsam mit dem Teichhuhn und dem Teichrohrsänger den Zwangsumsiedlungsplänen der Straßenplaner folgen und über die Höfestraße in das erst noch zu renovierende Regenrückhaltebecken „Untere Heintzmannstraße“ umziehen werden. Das Regenrückhaltebecken „Untere Heintzmannstraße“ scheidet bereits aufgrund seiner ungünstigen Lage zur geplanten Baumaßnahme und zu bereits vorhandenen Straßen als „Ersatz-Biotop“ aus. Zudem sind die vorgesehenen Schon- und Aufbauzeiten viel zu kurz bemessen.
Die beantragten Maßnahmen verhindern eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population geschützter Vogelarten nicht.
Bei der besonders bedrohten Wasserralle kann bereits der durch die Vertreibung aus dem Plangebiet drohende Verlust allein eines Brutplatzes zur Verschlechterung des Erhaltungszustands in NRW führen. Bei dem Teichrohrsänger führt der Verlust eines Brutplatzes zumindest zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population.
Weil entlang der Trasse neben der Zerstörung eines Biotops auch die Vertreibung weiterer zahlreicher Vogel- und Fledermausarten droht, verlangt die Bürgerinitiative die Durchführung eines Anhörungsverfahrens mit Erörterungstermin.
Um der Bochumer Bevölkerung die konkreten Auswirkungen im Plangebiet des A 44 – DüBoDo – Weiterbaus darzustellen, plant die Bürgerinitiative für die Zeit nach den Ferien – aber noch vor dem Kommunalwahltermin – eine Begehung des betroffenen Gebiets zwischen Steinkuhlstraße und Schattbachstraße mit interessierten BürgerInnen.
Für alle Parteien bietet sich bei der Begehung quasi auf der Zielgeraden des Wahlkampfes nochmals die Gelegenheit, den WählerInnen angesichts des antiökologischen Megaprojekts der sog. Bochumer-Lösung ihre Vorstellungen von Natur – und Artenschutz nahe zu bringen.