Donnerstag 23.07.09, 19:00 Uhr
Uni-Senat beschließt:

Begrenzung von Fachschaftsräten


Der Senat der Ruhr-Universität Bochum hat auf seiner heutigen Sitzung die Begrenzung der Studiengebührenbefreiung für Mitglieder der studentischen Fachschaftsräte (FSR) beschlossen. Bestätigt wurde außerdem die Gebührenbefreiung für schwangere Studierende, Eltern und Mitglieder in studentischen Initiativen (Studienkreis Film, Videofestival, Theaterfestival megafon, CT  Das Radio). Des Weiteren können sich studierende Geschwister ab dem kommenden Semester die Gebühren teilen. Dies gilt für alle Studierenden, deren Geschwister an gebührenpflichtigen Hochschulen innerhalb der Europäischen Union eingeschrieben sind. Studieren also zwei weitere Geschwister, erhält die Ruhr-Universität nur noch ein Drittel der Gebühren (aktuell 480 Euro pro Semester). Weiter erklärt der AStA in einer Pressemitteilung:

»Auf Antrag der studentischen Senatsfraktion wurden die B»efreiungsmöglichkeiten erweitert. Nach einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Ausnahmeregelungen durch den Satzungsausschuss, wurden die Befreiung für Schwangere, beide Elternteile und studentische Initiativen sowie die Einführung einer sogenannten Geschwisterregelung endgültig beschlossen. Diese Änderungen treten im kommenden Wintersemester in Kraft. Studierende, die sich aufgrund dieser Neuregelungen von den Gebühren befreien lassen wollen, können dies über das elektronische Verwaltungssystem ‚Rubicon‘ beantragen.

Einen Rückschlag mussten die Studierenden jedoch bei der Frage einer Begrenzung der Befreiungen für FSR-Mitglieder hinnehmen. Bisher waren alle gewählten VertreterInnen von der Gebührenpflicht befreit. Dies wird sich zum Sommersemester 2010 ändern. Dann tritt eine ’20 + 1′-Regelung in Kraft. 20 Befreiungen stehen jedem FSR zu. Studieren mehr als 500 Personen das jeweilige Fach, erhält die Fachschaft pro hundert weiterer Studierender eine zusätzliche Befreiung. Zahlreiche FSRs werden somit zukünftig nur noch einen Teil ihrer Mitglieder befreien können.

In der Diskussion wurde vor allem die Willkür dieser Begrenzung seitens der Studierenden beanstandet. „Es gab keine Gespräche mit uns oder auch nur irgendwelche Anfragen zu unserer Arbeit. Die zahlenmäßige Begrenzung ist völlig aus der Luft gegriffen“, kritisiert Kathrin Ebmeier vom FSR Theaterwissenschaft.
Obwohl es nur um die Begrenzung der Befreiungen für FSRs und nicht um ihre generelle Beschneidung geht, befürchten viele Studierende erhebliche Einschränkungen ihres Engagements. „Es ist doch absurd, dass wir nun entscheiden sollen, dass einige unserer aktiven Mitglieder nicht mehr befreit werden sollen und deswegen vielleicht einen zusätzlichen Nebenjob annehmen müssen“, meint Michael Wolf, Angewandte Informatik.
Während das Rektorat und die Fraktion der nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen auf die Argumente der Studierenden eingingen, stimmte die professorale Fraktion geschlossen für die Begrenzung der Fachschaftsräte. „Es entsteht der Eindruck, als ginge es den Professorinnen und Professoren bloß darum, möglichst schnell eine Entscheidung zu treffen“, kommentiert der AStA-Vorsitzende Karsten Finke die Entscheidung. „Ob der Beschluss wirklich sinnvoll ist, wurde offenbar zur Nebensache.“ «